Grund für die Wiederholung der Offenlage ist, dass das Artenschutzgutachten zu den Planverfahren durch einen fehlerhaften Link auf der Projektseite der Stadt online nicht aufzurufen war. Auf der maßgeblichen Seite im digitalen Geoportal stand das Gutachten als Datei korrekt zur Verfügung. Rein rechtlich wäre das Verfahren daher nicht beeinträchtigt. Trotzdem will die Verwaltung mit einer wiederholten sechswöchigen Auslage auf Nummer sicher gehen und allen interessierten Bürgern die Gelegenheit geben, sämtliche Gutachten (Umwelt, Artenschutz, Verkehr und Entwässerung) auf der Projektseite einzusehen. Der von Stadt und Land anvisierte Zeitplan, der einen Beschluss durch den Rat im ersten Quartal 2020 vorsieht, wird durch die Wiederholung voraussichtlich nicht verzögert.
Ratsbeschluss im ersten Quartal 2020
Auf der maßgeblichen Seite im digitalen Geoportal stand das Gutachten als Datei korrekt zur Verfügung. Rein rechtlich wäre das Verfahren daher nicht beeinträchtigt. Trotzdem will die Verwaltung mit einer wiederholten sechswöchigen Auslage auf Nummer sicher gehen und allen interessierten Bürgern die Gelegenheit geben, sämtliche Gutachten (Umwelt, Artenschutz, Verkehr und Entwässerung) auf der Projektseite einzusehen. Der von Stadt und Land anvisierte Zeitplan, der einen Beschluss durch den Rat im ersten Quartal 2020 vorsieht, wird durch die Wiederholung voraussichtlich nicht verzögert.
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