BI-Archiv 05.10.2002

Instanzen
Zwei Verfahren liefen parallel

Erst während der jeweiligen Offenlage können die Bürger innerhalb 4 Wochen nur schriftlich Einspruch erheben, bzw. Bedenken anmelden, die dann geprüft werden.

Ist der Protest seitens der Bürger (Wählerstimmen) nicht groß genug, entscheidet die Stadt nach ihrem Willen.

Sinnvoller ist es, wenn das Gebiet weiterhin als landwirtschaftlich genutzte Fläche deklariert bliebe, also im FNP keine Änderung erfahren würde. Denn dann wäre auf längere Sicht eine gewerbliche Nutzung vom Tisch.

Das zu erreichen ist unser erklärtes Ziel. Wir hoffen durch breite öffentliche Unterstützung die Politiker noch umstimmen zu können. Alle Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, Sie können durch Ihre Anwesenheit Ihr Engagement für die Kleine Höhe zeigen. Die Tagesordnung erfahren wir leider immer erst relativ kurzfristig. Wir informieren Sie dann möglichst schnell an dieser Stelle und /oder über Wurfzettel in Ihren Briefkästen.

 

 

Beschlussvorschlag (Beschlussvorlage) 1983

Zur Sitzung des Hauptausschusses Zur Sitzung des Rates der Stadt

Bauleitplan verfahren Nr. 750 – Kleine Höhe – (Bebauungsplan) – Behandlung der Bedenken und Anregungen, erneuter Offerlegungsbeschluss –

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 750 für den Geltungsbereich nordöstlich der Nevigeser Straße zwischen Hofschaft. Am Lindgen und Herrnasbruch in einer Tiefe von ca. 500 m bis zu der Hofschaft Jungmannshof und bis zur Freilichtbühne – wie in nebenstehender Skizze näher kenntlich gemacht – werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung behandelt .

Der aufgrund der Bedenken und Anregungen in Grün geänderte Bebauungsplanentwurf wird erneut einschl. Begründung gem. S 2 a Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt.

Begründung

Aufgrund der generell gegen die Festsetzung von Industriegebieten vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist die Umweltverträglichkeit des Vorhabens durch Einholung eines ökologischer Gutachtens geprüft worden . Dabei ist festgestellt worden, daß durch eine Ansiedlung von Betrieben in diesem Bereich und in dieser Größen Ordnung zwar in die Landschaft eingegriffen wird , dieser Eingriff kann jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen in Grenzen gehalten werden. Es soll deshalb an der Festsetzung Industriegebiet festgehalten werden . Gemäß dem Ergebnis des ökologischen Gutachtens wird das Erschließungssystem innerhalb des Gebietes geändert. Hierdurch entstehen jedoch keine größeren Straßenflächen . Die Festsetzung von Geländehöhen soll gestrichen werden, um eine flexiblere Ausnutzung und eine bessere Anpassung an die vorhandene Topographie zu ermöglichen . Durch entsprechende Regelungen soll erreicht werden, daß ein möglichst hoher Niederschlagwasseranteil innerhalb des Gebietes wieder dem Grundwasser Zugeführt werden Kann . Durch die vorgesehenen Schutzpflanzungen und die Erweiterung der vorgesehenen Grünflächen soll das Gebiet weiter aufgelockert werden. Auf dem höher gelegener Teil soll durch Festsetzung einer Traufhöhe die Gebäudehöhe eingeschränkt werden . Der Gliederungskatalog für die Einschränkung des Industriegebietes, der im ökologischen Gutachten vorgeschlagen wird , soll übernommen werden . Die Struktur der dort angegebenen Betriebe entspricht den hier in Wuppertal ansässigen und möglicherweise zu verlagernden Betrieben.

Die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erübrigt sich, da die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen zu begrünenden Schutzflächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden sollen und somit seitens der Stadt Wuppertal auszubauen sind. Die Ausführungsplanung wird vom zuständigen Fachamt vorgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Gestaltung der Freiflächen auf den einzelnen Baugrundstücken durch eine Gestaltungssatzung zu regeln. Einen entsprechenden Satzungsentwurf wird die Verwaltung zusammen mit dem Vorschlag, den Bebauungsplanentwurf Nr. 750 nach erneuter Offenlegung als Satzung zu beschließen, vorlegen.

Anlagen

  1. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen
  2. Vorschläge der Verwaltung zur Behandlung der Bedenken und Anregungen
  3. Ökologisches Gutachten
  4. Begründung gem. S 2 a. Abs. 6 BBauG
  5. Übersichtsplan

 

Keine Machenschaften

WZ Samstag, 2. Oktober 1982
Wuppertaler Leserbriefe

Aus Briefen an die Lokalredaktion

Unter der Überschrift „Initiative „Kleine Höhe“ trug ihre Bedenken vor“ berichtete die WZ über ein Bürgergespräch zum Bebauungsplan 750 – Kleine Höhe, das die CDU veranstaltete. Die in dem Artikel wiedergegebenen Äußerungen des CDU-Vorsitzenden Dr. Lichtenberg, der von „Machenschaften innerhalb der Verwaltung“ und von „hier sollen Sachkundige Kritiker mundtot gemacht werden“ gesprochen haben soll, weist die Verwaltung in aller Form zurück.

Die Kritik von Herrn Dr. Lichtenberg soll sich darauf bezogen haben, daß ein der CDU angehörender Bezirksvertreter von der Verwaltung für befangen gehalten wird.

Dazu ist folgendes festzustellen: Nach der Gemeindeordnung ist ein Mitglied der Bezirksvertretung befangen, wenn es z.B. im Geltungsbereich oder in unmittelbarer Nähe seines Bebauungsplangebietes, über das die Bezirksvertretung berät, über Grundbesitz verfügt, der durch die geplante Bebauung Nachteile erleiden oder Vorteile erhalten kann.

Diese Rechtsauffassung, von der Verwaltung sowohl dem Bezirksvorsteher und dem Betroffenen mitgeteilt als auch in einer Sitzung der Bezirksvertretung erläutert, ist in diesem konkreten Fall Von dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf ausdrücklich bestätigt worden.

Presse- und Informationsamt der Stadt Wuppertal