Die Beschlussvorlagen zu den geplanten Sitzungen liegen vor!

Zur Vorbereitung auf die bevorstehenden Sitzungen zum Offenlegungsbeschluss im Mai sind die Planungsunterlagen im Rathausinformationssystem verfügbar:

Bebauungsplan 1230 - Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe - Offenlegungsbeschluss
- Beschlussvorlage (4 Seiten)
- Anlage 01 Geltungsbereich_OF (1 Seite)
- Anlage 02a Würdigung (124 Seiten)
- Anlage 02b Protokolle zu den frühzeitigen Beteiligungen (41 Seiten)
- Anlage 02c Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes (418 Seiten)
- Anlage 03 Begründung (38 Seiten)
- Anlage 04 Festsetzungen und Hinweise (8 Seiten)
- Anlage 05 Bebauungsplan-Planentwurf Offenlegung (1 Seite)
- Anlage 06 Umweltbericht Kleine Höhe_BPlan (102 Seiten)
- Anlage 07 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_Kleine_Höhe (56 Seiten)
103. Flächennutzungsplanänderung - Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe - Erneuter Offenlegungsbeschluss
- Beschlussvorlage (4 Seiten, Duplikat)
- Anlage 01 Geltungsbereich 103. FNP_Änd (3 Seiten)
- Anlage 02a Würdigung (124 Seiten, Duplikat)
- Anlage 02b Protokolle zu den frühzeitigen Beteiligungen (41 Seiten, Duplikat)
- Anlage 02c Stellungnahe aus der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes (418 Seiten, Duplikat)
- Anlage 03 Begründung (36 Seiten)
- Anlage 04 Umweltbericht Kleine Höhe_FNP (78 Seiten)

Die BI Kleine Höhe erwartet das übliche Abstimmungsverhalten der politischen Vertreter:
1. In der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg wird sich eine klare Mehrheit gegen die Offenlegung oder wie zuletzt, wieder eine einstimmige Ablehnung ergeben.
2. Im Stadtentwicklungsausschuss wird sich die übliche Mehrheit aus SPD, CDU und FDP für die Offenlegung der endgültigen Planungsunterlagen finden, mit dem Ziel die Forensische Klinik an der Kleinen Höhe Wirklichkeit werden zu lassen.

Wir fordern alle Unterstützer für den Erhalt der Kleinen Höhe auf, sich jetzt schon mit den Unterlagen zu beschäftigen, um
1. mögliche Eingaben und Widersprüche zu formulieren.
2. relevante Änderungen zu den ersten Planungen herauszufinden und für Widersprüche vorzubereiten.
3. die Würdigungen zu prüfen im Hinblick auf die bisher eingebrachten Eingaben und Widersprüche.
4. Prüfung der möglichen Änderungen im Hinblick auf mögliche Klagen.

Tipps zum Schreiben von Widersprüchen gibt es hier.

Quelle: RIS-Stadt Wuppertal:
https://ris.wuppertal.de/vo0050.php?__kvonr=22369
https://ris.wuppertal.de/vo0050.php?__kvonr=22370

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