BI-Archiv 05.10.2002

Instanzen
Zwei Verfahren liefen parallel

Erst während der jeweiligen Offenlage können die Bürger innerhalb 4 Wochen nur schriftlich Einspruch erheben, bzw. Bedenken anmelden, die dann geprüft werden.

Ist der Protest seitens der Bürger (Wählerstimmen) nicht groß genug, entscheidet die Stadt nach ihrem Willen.

Sinnvoller ist es, wenn das Gebiet weiterhin als landwirtschaftlich genutzte Fläche deklariert bliebe, also im FNP keine Änderung erfahren würde. Denn dann wäre auf längere Sicht eine gewerbliche Nutzung vom Tisch.

Das zu erreichen ist unser erklärtes Ziel. Wir hoffen durch breite öffentliche Unterstützung die Politiker noch umstimmen zu können. Alle Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich, Sie können durch Ihre Anwesenheit Ihr Engagement für die Kleine Höhe zeigen. Die Tagesordnung erfahren wir leider immer erst relativ kurzfristig. Wir informieren Sie dann möglichst schnell an dieser Stelle und /oder über Wurfzettel in Ihren Briefkästen.

 

 

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