Beschlussvorschlag (Beschlussvorlage) 1983

Zur Sitzung des Hauptausschusses Zur Sitzung des Rates der Stadt

Bauleitplan verfahren Nr. 750 – Kleine Höhe – (Bebauungsplan) – Behandlung der Bedenken und Anregungen, erneuter Offerlegungsbeschluss –

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 750 für den Geltungsbereich nordöstlich der Nevigeser Straße zwischen Hofschaft. Am Lindgen und Herrnasbruch in einer Tiefe von ca. 500 m bis zu der Hofschaft Jungmannshof und bis zur Freilichtbühne – wie in nebenstehender Skizze näher kenntlich gemacht – werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung behandelt .

Der aufgrund der Bedenken und Anregungen in Grün geänderte Bebauungsplanentwurf wird erneut einschl. Begründung gem. S 2 a Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt.

Begründung

Aufgrund der generell gegen die Festsetzung von Industriegebieten vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist die Umweltverträglichkeit des Vorhabens durch Einholung eines ökologischer Gutachtens geprüft worden . Dabei ist festgestellt worden, daß durch eine Ansiedlung von Betrieben in diesem Bereich und in dieser Größen Ordnung zwar in die Landschaft eingegriffen wird , dieser Eingriff kann jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen in Grenzen gehalten werden. Es soll deshalb an der Festsetzung Industriegebiet festgehalten werden . Gemäß dem Ergebnis des ökologischen Gutachtens wird das Erschließungssystem innerhalb des Gebietes geändert. Hierdurch entstehen jedoch keine größeren Straßenflächen . Die Festsetzung von Geländehöhen soll gestrichen werden, um eine flexiblere Ausnutzung und eine bessere Anpassung an die vorhandene Topographie zu ermöglichen . Durch entsprechende Regelungen soll erreicht werden, daß ein möglichst hoher Niederschlagwasseranteil innerhalb des Gebietes wieder dem Grundwasser Zugeführt werden Kann . Durch die vorgesehenen Schutzpflanzungen und die Erweiterung der vorgesehenen Grünflächen soll das Gebiet weiter aufgelockert werden. Auf dem höher gelegener Teil soll durch Festsetzung einer Traufhöhe die Gebäudehöhe eingeschränkt werden . Der Gliederungskatalog für die Einschränkung des Industriegebietes, der im ökologischen Gutachten vorgeschlagen wird , soll übernommen werden . Die Struktur der dort angegebenen Betriebe entspricht den hier in Wuppertal ansässigen und möglicherweise zu verlagernden Betrieben.

Die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erübrigt sich, da die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen zu begrünenden Schutzflächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden sollen und somit seitens der Stadt Wuppertal auszubauen sind. Die Ausführungsplanung wird vom zuständigen Fachamt vorgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Gestaltung der Freiflächen auf den einzelnen Baugrundstücken durch eine Gestaltungssatzung zu regeln. Einen entsprechenden Satzungsentwurf wird die Verwaltung zusammen mit dem Vorschlag, den Bebauungsplanentwurf Nr. 750 nach erneuter Offenlegung als Satzung zu beschließen, vorlegen.

Anlagen

  1. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen
  2. Vorschläge der Verwaltung zur Behandlung der Bedenken und Anregungen
  3. Ökologisches Gutachten
  4. Begründung gem. S 2 a. Abs. 6 BBauG
  5. Übersichtsplan

 

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