Mehr als 1200 Eingaben

WDR 08.09.2017

Wuppertal: Protest gegen Forensik-Pläne

Auf dem Gebiet ‚Kleine Höhe‘ in Wuppertal soll eine forensische Klinik für psychisch kranke Straftäter entstehen. Bis Freitag (08.09.2017) haben mehr als 1.200 Bürger Bedenken angemeldet.
Um die Forensik überhaupt bauen zu können, muss das Planungsrecht für das Gebiet „Kleine Höhe“ geändert werden – und dagegen wehren sich die Bürger.

Normalerweise gehen bei der Stadt durchschnittlich 30 Stellungnahmen zu einer solchen Plan-Änderung ein, sagte ein Sprecher. Die meisten Stellungnahmen entsprächen den Formulierungen der örtlichen Bürgerinitiative gegen den Bau einer Forensik. Auch auch aus dem angrenzenden Velbert-Neviges seien Einsprüche gekommen.

Ein endgültiger Beschluss des Stadtrates ist für Anfang nächsten Jahres vorgesehen.

Quelle: WDR

 

Letzter Tag!

 

"Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 31.07.-08.09.2017 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden.
...
und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt."

 

Jetzt aber los, nur noch 2 Tage!

 

Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 31.07.-08.09.2017 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Stadtbote_2017_25_Offenlegung_FNP

Mit Ihrem Widerspruch zum Dialog!

Lesen Sie hier, welche Zerstörung geplant ist!

Umweltbericht v. 12.7.17, Ziff. 8, Seite 69: „In der Gesamtbetrachtung ergeben sich insbesondere durch die Neubeanspruchung und Versiegelung von Flächen im Außenbereich erhebliche Auswirkungen auf den Freiraum und Freiraumverbund sowie den Bodenhaushalt, die nur bedingt kompensierbar sind.“

Versenden Sie deshalb Ihre Stellungnahme. Direkt heute!

Denn die „Kleine Höhe“ ist langjährig als ursprüngliches Naherholungsgebiet genutzt wie geschätzt.

Viele Argumente!

  • Die „Kleine Höhe“ ist als Naherholungsgebiet auf kurzen Wegen auch zu Fuß gut erreichbar.
  • Hier ist ein sehr selten weiter Blick über ein freies und bergisch vielfältiges Gebiet möglich.
  • Ruhe, Natur und Landwirtschaft prägen dieses Gebiet und bedingen sich gegenseitig.
  • Die „Kleine Höhe“ ist weit einsehbar und gewährleistet auf natürliche Weise Sicherheit.
  • So bietet die Kleine Höhe“ freies Erleben für Kinder und wertvolle Erholung für Erwachsene.
  • Dieses Areal ist langjährig regional mit Landwirtschaft wie Bürgerinitiative engagiert gehegt.
  • Hier ist man zu unterschiedlichen Tages-, Abend- und Jahreszeiten sicher unterwegs.
  • Spazierengehende genießen das „Durchatmen“ als hohe Aufenthaltsqualität weiten Landes.
  • Sportler/innen finden erholsame Auszeiten ohne Stress, beleben das Gebiet angenehm.
  • Spaziergänger/innen mit Hunden sind gern gesehene Gäste. Hunde stöbern nicht im Feld.
  • Respekt ist einfach da.
  • Die „Kleine Höhe“ leidet nicht an Überlastung, benötigt kein künstliches Erholungsangebot.
  • Hier sorgt die Natur für den Menschen, der Mensch für die Natur, es liegt kein Müll herum.
  • Die regionale Landwirtschaft nutzt und bietet hier die beste bergische Struktur.
  • Große Gebäudekomplexe würden in hohem Maße Zerstörung verursachen, dafür ist die „Kleine Höhe“ in Gänze ungeeignet. Auch Ausgleichsmaßnahmen sind hier fehl am Platze, denn nur bedingt kompensierbare Umweltzerstörung ist heutzutage nicht mehr begründbar.
  • Eine moderne Einrichtung für kranke Menschen sollte sozial in die Mitte der Gesellschaft eingeladen und nicht politisch wie baulich an den Stadtrand verdrängt werden.
  • Die in Wuppertal zur Verfügung stehenden bereits versiegelten Flächen wie Brachflächen oder innerstädtisch leerstehenden Gebäude sind zur Realisierung anderer Vorhaben wie „Wohnen“ oder „Gewerbe“ bestens geeignet. Damit sind umweltschädliche Eingriffe in die „Kleine Höhe“ sind zu verhindern.

Fördern Sie sachgerechte, umweltfreundlich tragfähige Entscheidungen!
Fordern Sie echten Dialog!

Zukunftsorientiertes Handeln bedeutet heutzutage mehr denn je, den Wert unversiegelter Freiflächen und deren Ressourcen zu respektieren, zu bewahren und damit zu schützen.

Schützen Sie die „Kleine Höhe“ vor jeglicher Bebauung!

Versenden Sie bitte Ihre Stellungnahme!

 

 

Noch 5 Tage für Einsprüche!

Die Zeit für mögliche Eingaben zur Offenlegung der Änderung des Flächennutzungsplans an der Kleinen Höhe ist nur noch bis einschließlich Freitag dieser Woche!

Nevigeser aufgepasst: Das geplante Gebiet ist die Quelle des Lohbachs und des Asbrucher Baches, die durch Nevigeser Gebiet fließen und in den Hardenberger Bach münden. Nur wenn Sie jetzt Ihre Bedenken formulieren, haben Sie in der Folge des Verfahrens noch Möglichkeiten Ihre Rechte geltend zu machen. Mehr unter Beeintraechtigungen-im-Wasserhaushalt/

Wirkung im Landschaftsbild von Neviges aus

Blick auf die Kleine Höhe von Neviges (Pöthen / Hügelstraße)

Fotomontage BI

 

Bild: Anna Schwarz foto@annaschwartz.deDie

Zur Veranschaulichung haben wir einen Traktor mit einem 5,50 m langen Banner an der im Bild unten mit dem roten Punkt gekennzeichneten Stelle positioniert.
Dort ist die 5,50 m hohe Mauer der forensischen Klinik geplant. Jeder Strich in der Fotomontage entspricht dem 5,50 m langen weißen Banner, das ein Bürger aus Neviges am 13.08. mit einer Standard-Digicam vom Pöthen aus fotografiert hat.

Wie das Umweltgutachten der Stadt Wuppertal das ganze einschätzt lesen Sie hier.

 

Der Countdown läuft!

08. September 2017

Frist für Eingaben zum offengelegten Flächennutzungsplanänderung!

Tante Petunia und Onkel Vernon beschützen die Kleine Höhe. Helfen Sie mit!

Mehr auf unserer Infoseite und der Seite mit Tipps zum Thema Eingaben.

 

Entwässerungsgutachten kalkuliert 1,16 Mio. €

Interessante Details zur Entwässerung der Kleinen Höhe stehen im Entwaesserungsgutachten_und_Baugrunduntersuchung

  1. Das Oberflächenwasser wird Richtung Wülfrath in den Leimberg sowie nach Neviges in den Lohbach und den Asbrucher Bach abgeführt. Jeder Anwohner, der hier wohnt muss jetzt die Einspruchfrist nutzen wenn er in diesen Plänen Mängel entdeckt.
  2. Das Abwasser wird kostenintensiv vorgereinigt, zum Schevenhover Weg hochgepumpt und anschließend nach Neviges abgeführt.
  3. Alleine diese beiden Maßnahmen werden im Entwässerungsgutachten mit 1,16 Mio. € veranschlagt.

Mehr unter https://kleinehoehe.de/offenlegung-wann-kommt-sie-was-bedeutet-das-was-kann-man-tun/beeintraechtigungen-im-wasserhaushalt/

Die Einspruchsfrist endet am 08.09.2017

Zur Erinnerung: Das zu erschließende Gebiet liegt mitten im Grüngürtel zwischen Neviges und Wuppertal.

Quelle: Umweltbericht 4.1.2 / S. 19 ff

 

 

 

 

Wirkung im Landschaftsbild vs. Umweltbericht

Bild: Anna Schwarz foto@annaschwartz.de

Die Treckerinstallation wurde exakt an der mit dem roten Punkt gekennzeichneten Stelle positioniert. Dort ist die 5,50 m hohe Mauer der forensischen Klinik geplant.

Lesen Sie, was der Umweltbericht dazu sagt:

Auszug aus dem offengelegten Umweltbericht, S. 52:
Eine Sichtbarkeit des Forensik Standorts wird aufgrund der Lage im Freiraum und der bewegten Topografie auch von weiter entfernt liegenden Standpunkten möglich sein (vgl. Abb. 18). Unter Beachtung einer weitgehenden Eingrünung der Anlage sowie unter Beachtung der vorgesehenen Dachbegrünungen ist jedoch eine weitgehende Einbindung der baulichen Anlagen in das Umfeld zu erwarten, so dass es aus der Entfernung betrachtet nicht zur Entstehung einer dominierenden "Fremdkörperstruktur" im Landschaftsbild kommt. Zu beachten ist hierbei, dass der Vorhabens-Standort nur von wenigen Stellen im Siedlungsbereich z.B. ausgehend von Velbert Neviges einsehbar ist ... Insgesamt kann die Wahrnehmbarkeit des Klinkstandorts und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Eingrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der vom Land geforderten Sicherheitsaspekte für eine Maßregelvollzugsklinik minimiert werden ... 
... der Freiraumverlust im Umfeld eines regionalen Grünzugs bzw. in einem Freiraumband führt in der Gesamtbetrachtung dennoch zu erheblichen Auswirkung auf das Schutzgut.

Auf Basis solcher Informationen soll der Rat der Stadt seine Entscheidungen treffen!

Bemerkenswert ist übrigens, dass sich erneut keiner der Entscheider im Rat der Stadt Wuppertal die Mühe gemacht hat, unserer Einladung zu folgen.

Lesen Sie und wehren Sie sich bis zum 08. September. Tipps zum Widerspruch hier.