Beeinträchtigungen im Wasserhaushalt, Entwässerung

Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme. Dabei kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Beobachtungen an. Weisen Sie auf Dinge hin, die Sie in den Unterlagen als nicht ausreichend berücksichtigt ansehen. In den unten stehenden Beispielen insbesondere was die Situation bei z.B. Starkregen angeht, oder Beobachtungen an Bächen.

Oberflächenwasser

Entwaesserungsgutachten_und_Baugrunduntersuchung S. 10

 

Umweltbericht 4.4.3 / S. 39 ff.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 
"Durch Dachbegrünungen und weitestgehend wasserdurchlässig befestigte Hof-, Verkehrs sowie Sportflächen können die negativen Auswirkungen der Neubebauung auf den Wasserhaushalt des Leimbergbachs merklich minimiert werden. Damit die Quellschüttungen nicht signifikant beeinträchtigt werden, sind jedoch noch weitergehende Maßnahmen wie z.B. Niederschlagswasserversickerungsanlagen erforderlich"
Umweltbericht 4.4.4  / S. 41
Prognose bei Realisierung der Planung

Eine herkömmliche Bebauung mit weitestgehend wasserundurchlässigen Oberflächenbefestigungen in Verbindung mit einer herkömmlichen Niederschlagsentwässerung, die sich aus Niederschlagwasserableitung in unterirdischen Kanälen und einer gedrosselten Gewässereinleitung
zusammensetzt, würde das Abflussregime im Leimbergbach nachhaltig negativ verändern. Dieses wird verhindert, indem die Dachflächen extensiv begrünt, der Sportplatz, die Hof und ein Großteil der Verkehrsflächen wasserdurchlässig befestigt werden und das gefasste Niederschlagswasser in begrünte Mulden bis zu einer hohen Jährlichkeit versickert. Unter dieser Voraussetzung ist eine für den Leimbergbach schadlose Bebauung möglich ...
  • Gibt es Beobachtungen am Leimbach (> Wülfrath), die diesen Annahmen widersprechen?
  • Gibt es Anwohner am Lohbach (> Neviges), die von Besonderheiten berichten können? Von Tieren und Pflanzen, die beim Austrocknen oder Verunreinigungen des Lohbachs in Mitleidenschaft gezogen würden?
  • Sind diese Anforderungen nachhaltig umsetzbar? Welcher Mehraufwand entsteht hier und wer trägt die Kosten?
weiter S. 42 ...
Zu beachten ist, dass im weiteren Planungsprozess Konkretisierungen der Nutzungen und Oberflächengestaltung zu erwarten sind und damit ggf. Abweichungen von den Annahmen des Entwässerungsgutachtens eintreten können. Konzeptionelle Anpassungen, die sich im Rahmen der Maßgaben des Entwässerungsmodells (teiloptimierte Befestigungsvariante) bewegen sind hierbei grundsätzlich durch das Niederschlagsbewirtschaftungskonzept abgedeckt. Sofern sich größere Änderungen ergeben, muss ggf. eine erneute gutachterliche Überprüfung der Auswirkungen auf den Gewässerhaushalt im Bebauungsplanverfahren erfolgen.
  • Aktuell steht nur der Flächennutzungsplan zur Offenlage. Was den Bebauungsplan angeht, gibt es nur die Studien des Landes. Erst nach Offenlage des Bebauungsplans können die oben genannten Anforderungen von der Öffentlichkeit beurteilt werden. Widersprechen Sie, wenn Sie Widersprüche erkennen oder Fragen an die Verwaltung haben!

Schmutzwasser

Umweltbericht Seite 40 ... Der nächstgelegene Mischwasserkanal befindet sich in ca. 800 m Entfernung am Schevenhofer Weg. Allerdings liegt der Anschlusspunkt deutlich höher, so dass eine Druckentwässerung mit einer neu anzulegenden Druckleitung und einer zentralen Pumpstation im Geländetiefpunkt (Kreuzung Nevigeser Straße/Schanzenweg) erforderlich wird. Eine detaillierte Planung der Kanaltrasse liegt noch nicht vor. Im Sinne der Vermeidung sollte der Einbau in einem ausreichenden Abstand zu straßenbegleitenden Gehölzbeständen im Straßenbankett oder im Rad-/Fußweg erfolgen.

weiter S 57 ...
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässer

Nach Umsetzung der Planung ist betriebsbedingt mit einem Anfall von Abfällen und Abwässern zu rechnen, wobei bei der Bemessung der zu erwartenden Mengen von einer Belegung mit maximal 150 Patienten sowie etwa 150 Personal-Vollkräften auszugehen ist (Quelle: Anlage 3b zur Bauvoranfrage, Land NRW). Es wird davon ausgegangen, dass gemäß den rechtlichen Grundlagen sowie den kommunalen Entwässerungs- und Abfallsatzungen ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässer gewährleistet und eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt werden. Konzepte zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung liegen vor (vgl. INGENIEURBÜRO REINHARD BECK, 2016). 

Viele weitere Informationen finden sich im Entwaesserungsgutachten_und_Baugrunduntersuchung

Quelle: Entwässerungsgutachen
Quelle: Entwässerungsgutachen
  • Das Schmutzwasser läuft nach NEVIGES!
  • Welche besonderen Abwässer entstehen in einer Forensischen Klinik?
  • Wann erfolgt die Veröffentlichung der eigentlichen Baupläne? (Aktuell wird nur der Flächennutzungsplan offengelegt. Die Bauskizzen werden im Umweltbericht als Konzeptskizze/Machbarkeitsstudie bezeichnet)
  • Planung unter desolatem Radweg. Hinweise auf der in Infoveranstaltung angedeuteten Radwegerneuerung fehlen!

    Quelle: Entwässerungsgutachen
  • Kosten für das Entwässeriungskonzept: 1,16 Mio. €. Ohne Betriebskosten.

 

 

 

 

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