seit dem 13. April ist der neue Regionalplan Düsseldorf rechtskräftig, in dem für Wuppertal für einen Teil des Gebietes der Kleinen Höhe zwischen Wuppertal und Velbert-Neviges die neue Kennzeichnung „ASB-Z“ als allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbestimmung festgelegt worden ist.
Zu diesem vorhersehbaren Verfahrensschritt hat die Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ folgende Anmerkungen:
Mit diesem regionalrechtlichen Schritt ist eine weitere planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer forensischen Klinik geschaffen, nicht jedoch das konkrete Bebauungsrecht vor Ort, denn die Aufgabe des Regionalplans Düsseldorf ist nicht, einen konkreten kommunalen Bebauungsplan festzulegen. Der zugehörige Bebauungsplan für den Bau einer forensischen Klinik auf der Kleinen Höhe ist von den poltischen Gremien in der Stadt Wuppertal wie z.B. der Bezirksversammlung Uellendahl-Katernberg oder vom Rat weder diskutiert noch gar verabschiedet worden, er ist weder rechtskräftig noch vorhanden.
Das Bebauungsplanverfahren ist also noch gar nicht in Gang gekommen und kann daher weder große noch kleine Hürden nehmen, wie in einigen Printmedien seit dem 13.4. zu lesen war.
Außerdem ist mit der Kennzeichnung eines Gebietes im Regionalplan nicht automatisch oder gar zwangläufig gesagt, dass die Umsetzung eines Projektes unproblematisch, d.h. ohne Schwierigkeiten möglich ist. Es gibt noch ausreichend Gründe gegen die Planung und Umsetzung des Klinikprojektes auf der Kleinen Höhe, die nicht nur in den bisher vorhandenen, aktuellen oder auch in den vier veralteten Gutachten zum zugehörigen FNP zu finden sind.
Pressemitteilung BI „Kleine Höhe“ vom 22.04.2018 weiterlesen