Offenlegungstermin des Bebauungsplans bleibt offen

Nachdem die Beschlussvorlage für die Bebauungsplanoffenlegung im Oktober von der Tagesordnung der Sitzung der BV-Katernberg genommen wurde, haben wir nachgefragt, wann die nächste Beschlussvorlage zu erwarten ist.

Büroleiter Michael Tilian informierte uns heute, dass für die kommende BV-Sitzung keine Beschlussvorlage freigegeben wurde. Ob dies für die nächste Sitzung (Januar 2018) erfolgen kann, stehe noch nicht fest. Herr Tilian versprach die Öffentlichkeit rechtzeitig zu informieren, wenn die Vorlage freigegeben ist.

Sitzungskalender Stadt Wuppertal

Gesprächsnotiz OB-Termin

Am 12. Oktober hatten Mitglieder der BI Kleine Höhe einen Gesprächstermin mit Oberbürgermeister Andreas Mucke. Anlass war die Verschiebung des Offenlegungsprozesses zum B-Plan Maßregelvollzug „Kleine Höhe“. Dabei wurde vorrangig die mangelnde Transparenz und Kommunikation der Stadt Wuppertal angesprochen. Die aktuelle Entwicklung wurde nur durch die Presse bekannt, nicht durch einen Hinweis auf der Homepage der Forensikseite der Stadt Wuppertal oder gar im zugehörigen Newsletter der Stadt.

Die Verwaltung sicherte daraufhin zu, die Kommunikation in folgenden Punkten zu verbessern: Rechtzeitiges Ankündigen von weiteren Verfahrensschritten im Newsletter Information über neue / weitere online gestellte Dokumente sowie Kennzeichnung der Revisionsstände und Hinweise auf Aktualisierungen. Informationen zu Details zu weiteren Verfahrensschritten können jederzeit bei Bedarf bei der Verwaltung eingeholt werden. Herr Mucke verwies auf aktuellen Personalmangel.

Die BI Kleine Höhe sieht daher momentan keinen weiteren Gesprächsbedarf im Gesprächsforum mit der BI Lichtscheid und der Verwaltung.

Bezirksvertretung streicht TOP 5 „Kleine Höhe“ von der Tagesordnung!

In drei Tagen findet eine Sitzung der Bezirksversammlung Uellendahl-Katernberg in der Mensa der Gesamtschule Uellendahl-Katernberg, Kruppstr.145, 42113 Wuppertal statt, Als TOP 5 ist der „Bebauungsplan 1230 – Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe –
– Offenlegungsbeschluss –  VO/0545/17 “ genannt: https://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris/to0040.php?__ksinr=14738.

Obwohl die Einladung zu dieser Sitzung nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal mindestens sieben volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen muss, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, ist bis heute Morgen, den 3.10.17, 9.30 Uhr, nur die Einladung mit der Tagesordnung im Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal veröffentlicht worden. Die zugehörigen Unterlagen wie Beschlussvorlagen, eventuelle Gutachten und sonstige Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt stehen weder der Öffentlichkeit noch sehr wahrscheinlich nach bisherigem Vorgehen der Stadtverwaltung den Mitgliedern der Bezirksversammlung zur Verfügung. Die BV wird als erste Wuppertaler politische Ebene zu dem Bebauungsplan 1230 eine Diskussion und Abstimmung über eine gemeinsame Empfehlung durchführen.

Jetzt kommt die Meldung in der Westdeutschen Zeitung, dass der TOP 5 von der Tagesordnung gestrichen worden ist, da es noch Beratungsbedarf zum Thema „Ausgleichsflächen für die Feldlerche“ in der Groko Wuppertal gibt, die ausgerechnet auf der Kleinen Höhe bereitgestellt werden sollen. Dagegen ist aber die CDU Wuppertal und hat für Donnerstag eine Fraktionssitzung mit dem einzigen TOP „Kleine Höhe“ angesetzt.

Übrigens: Im Ratsinformationssystem ist der TOP 5 (beim Verfassen dieser Nachricht) immer noch aufgelistet. Beziksbürgermeisterin Frau Ebert hat auf Nachfrage aber noch mal bestätigt, dass die Kleine Höhe am 05.10.2017 nicht mehr auf der Tagesordnung steht.

Wie es aus Sicht der BI weitergeht

Rund 1000 Eingaben, von denen bis zu 200 individuell verfasst wurden, zeigen, dass der Widerstand gegen die Bebauung aber auch das Bedürfnis der Bürger an Beteiligung ungebrochen hoch ist. Wir sind überzeugt, dass das erst der Auftakt ist, da der Wert der Kleinen Höhe langsam aber stetig in das Bewusstsein vieler Beteiligten rückt. Dass viele Fragen offen sind, verdeutlicht die Tatsache, dass sonst nur rund 30 Eingaben üblich sind.

Nach unseren Informationen ist der nächste Schritt der Verwaltung am 19.10.2017 im Stadtentwicklungsausschuss. Dort werden die Ergebnisse aus der jetzt beendeten Offenlegung vorgestellt. Im Anschluss soll dann die nächste Offenlegung, nämlich die des Bebauungsplans beschlossen werden. Nach Auskunft der Pressesprecherin Frau Eckermann soll diese Offenlegung dann im November erfolgen. Vermutlich nur mit einer 4-wöchigen Frist, da dort keine Verlängerung wegen Ferienzeit zu erwarten ist.

Wir werden hier auf unserer Webseite und auf unserer Facebookseite darauf aufmerksam machen.

Wichtig ist dann für jeden, der eine Eingabe gemacht, hat zu prüfen ob seine Eingabe bzw. alle Aspekte der Eingabe gewürdigt wurden. Ist das nicht der Fall, bitten wir um Rückmeldung.

Auch über den Termin der B-Plan-Offenlegung werden wir auf den inzwischen gewohnten Wegen informieren. Dann besteht erneut die Möglichkeit sich mit einer weiteren Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.

Letzter Tag!

 

"Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 31.07.-08.09.2017 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden.
...
und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt."

 

Jetzt aber los, nur noch 2 Tage!

 

Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 31.07.-08.09.2017 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Stadtbote_2017_25_Offenlegung_FNP

Mit Ihrem Widerspruch zum Dialog!

Lesen Sie hier, welche Zerstörung geplant ist!

Umweltbericht v. 12.7.17, Ziff. 8, Seite 69: „In der Gesamtbetrachtung ergeben sich insbesondere durch die Neubeanspruchung und Versiegelung von Flächen im Außenbereich erhebliche Auswirkungen auf den Freiraum und Freiraumverbund sowie den Bodenhaushalt, die nur bedingt kompensierbar sind.“

Versenden Sie deshalb Ihre Stellungnahme. Direkt heute!

Denn die „Kleine Höhe“ ist langjährig als ursprüngliches Naherholungsgebiet genutzt wie geschätzt.

Viele Argumente!

  • Die „Kleine Höhe“ ist als Naherholungsgebiet auf kurzen Wegen auch zu Fuß gut erreichbar.
  • Hier ist ein sehr selten weiter Blick über ein freies und bergisch vielfältiges Gebiet möglich.
  • Ruhe, Natur und Landwirtschaft prägen dieses Gebiet und bedingen sich gegenseitig.
  • Die „Kleine Höhe“ ist weit einsehbar und gewährleistet auf natürliche Weise Sicherheit.
  • So bietet die Kleine Höhe“ freies Erleben für Kinder und wertvolle Erholung für Erwachsene.
  • Dieses Areal ist langjährig regional mit Landwirtschaft wie Bürgerinitiative engagiert gehegt.
  • Hier ist man zu unterschiedlichen Tages-, Abend- und Jahreszeiten sicher unterwegs.
  • Spazierengehende genießen das „Durchatmen“ als hohe Aufenthaltsqualität weiten Landes.
  • Sportler/innen finden erholsame Auszeiten ohne Stress, beleben das Gebiet angenehm.
  • Spaziergänger/innen mit Hunden sind gern gesehene Gäste. Hunde stöbern nicht im Feld.
  • Respekt ist einfach da.
  • Die „Kleine Höhe“ leidet nicht an Überlastung, benötigt kein künstliches Erholungsangebot.
  • Hier sorgt die Natur für den Menschen, der Mensch für die Natur, es liegt kein Müll herum.
  • Die regionale Landwirtschaft nutzt und bietet hier die beste bergische Struktur.
  • Große Gebäudekomplexe würden in hohem Maße Zerstörung verursachen, dafür ist die „Kleine Höhe“ in Gänze ungeeignet. Auch Ausgleichsmaßnahmen sind hier fehl am Platze, denn nur bedingt kompensierbare Umweltzerstörung ist heutzutage nicht mehr begründbar.
  • Eine moderne Einrichtung für kranke Menschen sollte sozial in die Mitte der Gesellschaft eingeladen und nicht politisch wie baulich an den Stadtrand verdrängt werden.
  • Die in Wuppertal zur Verfügung stehenden bereits versiegelten Flächen wie Brachflächen oder innerstädtisch leerstehenden Gebäude sind zur Realisierung anderer Vorhaben wie „Wohnen“ oder „Gewerbe“ bestens geeignet. Damit sind umweltschädliche Eingriffe in die „Kleine Höhe“ sind zu verhindern.

Fördern Sie sachgerechte, umweltfreundlich tragfähige Entscheidungen!
Fordern Sie echten Dialog!

Zukunftsorientiertes Handeln bedeutet heutzutage mehr denn je, den Wert unversiegelter Freiflächen und deren Ressourcen zu respektieren, zu bewahren und damit zu schützen.

Schützen Sie die „Kleine Höhe“ vor jeglicher Bebauung!

Versenden Sie bitte Ihre Stellungnahme!

 

 

Noch 5 Tage für Einsprüche!

Die Zeit für mögliche Eingaben zur Offenlegung der Änderung des Flächennutzungsplans an der Kleinen Höhe ist nur noch bis einschließlich Freitag dieser Woche!

Nevigeser aufgepasst: Das geplante Gebiet ist die Quelle des Lohbachs und des Asbrucher Baches, die durch Nevigeser Gebiet fließen und in den Hardenberger Bach münden. Nur wenn Sie jetzt Ihre Bedenken formulieren, haben Sie in der Folge des Verfahrens noch Möglichkeiten Ihre Rechte geltend zu machen. Mehr unter Beeintraechtigungen-im-Wasserhaushalt/