Auszug aus dem Antwortschreiben von Ministerin Barbara Steffens auf unseren offenen Brief:
"vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai 2017 und die Zuleitung des Offenen Briefs der Bürgerinitiative Kleine Höhe. Darin fragen Sie insbesondere, ob sich aus Sicht des Ministeriums am vorgesehenen Zeitplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fläche „Kleine Höhe“ zur möglichen Errichtung einer Maßregelvollzugseinrichtung etwas geändert habe.
Aus meiner Sicht hat sich an dem Zeitplan nichts geändert und ich bin mir auch keiner „Aufweichung“ der Planungen bewusst. Die Verantwortung für die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Fläche „Kleine Höhe“ zur möglichen Errichtung einer Maßregelvollzugseinrichtung liegt aber in erster Linie bei der Stadt Wuppertal." ...
Anlass des offenen Briefes war unter anderem diese Darstellung der Westdeutschen Zeitung, die Verzögerungen des Landes als Fristverlängerungsgründe angab:
Auszug aus WZ-Artikel vom 13.04.2017
Nach Informationen der WZ räumt das Ministerium inzwischen ein, dass die Frist verlängert werden kann, wenn die Verzögerungen beim Land selbst liegen sollten.
Fazit: Falschmeldung!
Zur Erinnerung: Mucke-Steffens-Beschluss von 25.11.2015
… Der Oberbürgermeister kündigte an, er werde dem Rat der Stadt unverzüglich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Kleine Höhe“ mit dem ausschließlichen Ziel der Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik mit 150 Plätzen vorschlagen. Nach ersten Überlegungen könnte der Bebauungsplan, vorbehaltlich eines Beschlusses des Stadtrates, Ende 2017 aufgestellt sein. Unmittelbar darauf würde das Land einen Bauantrag stellen. Der Baubeginn könnte bei positivem Verlauf dann im Frühjahr 2019 erfolgen. …
… Wir werden keine irreversiblen oder kostenintensiven Schritte bezüglich der Müngstener Straße einleiten, solange die Stadt in dem von ihr angekündigten Zeitplan an der ,Kleinen Höhe‘ die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.“