Die Uneigennützigkeit sichern

WZ Samstag, 27. März 1982
Wuppertaler Nachrichten

Stadt erklärt „Befangenheit“/Michael Ruppert (FDP) stimmt im Rat nicht mehr mit

Der in der WZ veröffentlichte Artikel „Platte entschied: Bauer befangen’ gibt der Verwaltung Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen:
(1) Nach unserer Gemeindeordnung dürfen Stadtverordnete oder Bezirksvertreter weder beratend noch entscheidend tätig werden, wenn die Entscheidung ihnen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Sinn dieser Vorschrift ist es, die Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit der Entscheidungen zu sichern und damit das Vertrauen der Bürger in deren Objektivität zu begründen.
(2) Die entsprechenden Vorschriften über diese sogenannte „Befangenheit“ sind allen Mandatsträgern bekannt. Sie müssen in erster Linie selbst prüfen, ob sie im Einzelfall befangen sind. Die Entscheidung darüber trifft das jeweilige Gremium Selbst. Beschlüsse, an denen ein Stadtverordneter oder Bezirksvertreter mitwirkt, obwohl er als befangen anzusehen ist, sind rechtsunwirksam. Dem Oberstadtdirektor obliegt es, den Rat und die Bezirksvertretungen auch in

Fragen der Befangenheit zu beraten und darauf hinzuweisen, daß keine unwirksamen Beschlüsse gefaßt werden. Der FDP-Stadtverordnete Michael Ruppert informierte gestern die WZ, daß er an zukünftigen Ratsabstimmungen zum Thema „Industriegebiet Kleine Höhe’ nicht mehr teilnehmen wird. Ruppert wohnt im Schevenhofer Weg.

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