Aberwitzige Begründung

WZ Mittwoch, 31. März 1982
Aus Briefen an die Lokalredaktion

Bericht vom 26. März über L 418: „Platte entschied . . .: Ich bin weiß Gott kein CDU-Fan (seit 12 Jahren SPD-Mitglied, ehem. aktiver Jungsozialist); sehe ich mich aber trotzdem veranlaßt, dem Mitbürger vom Endt die Stange zu halten. Was für ein Demokratieverständnis hat eine Verwaltung (und ein SPD-Rat der Stadt), die einem (vielleicht nur am Rande betroffenen) Bürger die Einflußnahme auf eine lokale Angelegenheit verwehren will mit der aberwitzigen Begründung, als Betroffener/Beteiligter sei der gute Herr vom Endt „befangen“? Logisch weitergedacht: Der Rat muß in allen die Stadt Wuppertal betreffenden Angelegenheiten „befangen“ sein, , erstens weil die Ratsmitglieder Bürger der Stadt und so– mit Betroffene, also in der Sache befangen sind, zweitens weil sie in einer sie (vertretungsweise) angehenden Angelegenheit Stellung beziehen und Entscheidungen zu fällen wünschen. Ich schlage vor, alle Wuppertaler in Wuppertaler Angelegenheiten vorab für befangen zu erklären und die Entscheidungen vom Rat in Hannover fällen zu lassen, weil eine mögliche Interessenverquickung einigermaßen ausgeschlossen scheint. Über Befangenheitsanträge mag der Europäische Gerichtshof befinden. Kurz und schlecht: Dies ist eine der Möglichkeiten, mit deren Hilfe sich Rat, Verwaltung und SPD unglaubwürdig und lächerlich machen.

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