Platte entschied: Bauer befangen

WZ Freitag, 26. März 1982
Wuppertaler Nachrichten

Bei Abstimmung um die „Kleine Höhe“

Diese Woche hat ihre Zweite Befangenheitsdiskussion. Spann sich am Montag im Rat eine lange Debatte um die Befangenheit des L418-Gegners Kisler, so war es am Mittwoch abend wieder ein CDU-Mann, der unfreiwillig aus einer Abstimmung ausschied. Der Landwirt Hans vom Endt ist, so entschied der Oberstadtdirektor, in Sachen „Industriegebiet Kleine Höhe’, befangen. Und das, obwohl das Mitglied der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg nicht im Bebauungsplangebiet 750/ Kleine Höhe – wohnt.

In einer der letzten Sitzunen der BV hatte VOm Endt (Nevigeser Straße 681) mit Nachdruck sein Votum für die Einholung eines ökologischen Gutachtens zur Kleinen Höhe abgegeben, und sich so gegen die Verwaltungsmeinung gestellt. Wenige Tage später ließ der zuständige Beigeordnete Ahlemann vom Rechtsamt prüfen, ob vom Endt nicht vielleicht befangen sei. Er ist, befand man. Vom Endt aber sieht das ganz anders. Er habe in Sachen Kleine Höhe in bestem Glauben mitgestimmt, weil er außerhalb des Plangebietes wohne. Der CDU-Vertreter in der BV: „Und alle von mir gepachteten Felder, die das Rechtsamt im entsprechenden Gebiet sieht, bin ich bereit sofort aufzugeben.“ Doch bereits in der Bezirksvertretungssitzung ließ das Rechtsamt erkennen, daß die Sache damit nicht abgetan sein würde. Allein die Tatsache, daß vom Endt in einem gewissen Einzugsbereich von zwei bis drei Kilometern um die Kleine Höhe wohne, mache ihn befangen. Schließlich könne er auch am Rande durch starke Belästigungen eines solchen Industriegebietes unmittelbar betroffen sein.

Vom Endt aber will die Sache damit nicht auf sich beruhen lassen. „Entdeckt die Verwaltung eigentlich nur dann Befangenheit, wenn man gegen ihre Vorlagen ist?“ fragte er aufgebracht. Auch ohne vom Endt setzte sich dann der BV-Antrag, den Stadtrat um Einholung eines ökologischen Gutachtens zu bitten, durch. Susanne Hensmann

 

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