1990 ist schon übermorgen

WZ Freitag, 2. März 1984

Leserbriefe

Bezug: Artikel von Frank Hänschen vom 10.2. 84 „Gerüchte um EB 7 ohne Grundlage“:
Es ist interessant, aus Ihrem Artikel zu erfahren, daß die EB7 einerseits „nicht mehr durchsetzbar ist“, andererseits nach 1990 dennoch „wieder ins Gespräch kommen könnte“. 1990 – das ist immerhin schon in sechs Jahren, also „übermorgen“! Außerdem ist Tatsache, daß die Planung der EB 7 vom Bezirksplanungsrat im Oktober 83 abgelehnt worden ist. Gegen diese Ablehnung ist aber vom Landschaftsverband Rheinland Widerspruch erhoben worden! Die EB 7 ist also keineswegs „vom Tisch“.

1990 ist schon übermorgen

Wuppertaler Nachrichten/Leserbriefe
Aus Briefen an die Lokalredaktion

Unzutreffend! – Einen besseren Anschauungsunterricht wie man verschweigt – dementiert und doch Tatsachen schafft, kann es wohl kaum noch geben. Warum das lästige Geschrei um die EB 7? Es geht ja zunächst einmal um das „Großindustriegebiet Kleine Höhe“! Aber ist das erst in Angriff genommen, dann wird die EB 7 eine Notwendigkeit, über die man nicht erst groß diskutieren muß. Gewiß, nicht vor 1990, aber ist das nicht schon übermorgen?

Es ist ein Grundsatz, daß derjenige über eine stärkere Machtposition verfügt, der den anderen Wissen vorenthält, um daraus Überraschungsmotive für das eigene Handeln zu begründen. Das große Erschrecken wird kommen, wie wir es zur Zeit bei der L 418 erleben.

Landschaftsbeirat gegen Industriegebiet

Wuppertaler Rundschau, Donnerstag, 16. Februar 1984, Ausgabe Barmen-Mitte

„Kleine Höhe“

Landschaftsbeirat gegen Industriegebiet

In seiner letzten Sitzung gab der Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Wuppertal eine Stellungnahme zum Plan der Stadt, auf der Kleinen Höhe Industrie anzusiedeln, ab. Die Kleine Höhe liegt in einem Schmalen Landschaftsstreifen an der Stadtgrenze zu Velbert. „Das Planungsgebiet hat einen so hohen landschaftsästhetischen und ökologischen Wert, daß sich jeder Eingriff und jede nachteilige Veränderung der gegenwärtigen Nutzung verbietet“ stellte der Beirat fest.

In der Stellungnahme wird vor allem auf die ökologische Bedeutung der Kleinen Höhe eingegangen. Sie gehört zu ei| nem Naturgebiet im Norden von Wuppertal, das von Düsseldorf bis in den bergischmärkischen Raum reicht. Eine Bebauung würde die Verbindung zwischen den Erholungsgebieten unterbrechen. Die „Brückenfunktion”, die die Kleine Höhe hat, muß erhalten bleiben, um schwere Störungen des Naturhaushaltes zu verhindern. Die Trennung einzelner Landschaftsteile voneinander würde die Lebensräume vieler Tierarten so verkleinern, daß diese vom Aussterben bedroht wären. Dazu käme, daß die Kleine Höhe ihren Naherholungswert als Wandergebiet verlieren würde.

Die Bebauung würde aber nicht nur das Öko-System der umliegenden Gebiete beeinträchtigen, sondern auch ein Stück Natur zerstören, das im „Wuppertaler Raum mittlerweile Seltenheitswert hat“, stellte der Landschaftsbeirat fest.

Besonders betroffen wäre die Vogelwelt, Habicht, Sperber, Steinkauz und Baumfalke, die hier noch zuhause sind, auf der „roten Liste“ der vom Aussterben bedrohten Tiere stehen, verlören durch Abwanderung kleiner Nager (Mäuse, Eichhörnchen) ihre Beutetiere und damit die Nahrung.

Der Beirat befürchtet auch eine Verunreinigung des Grundwassers mit SchadstOffen, die in einem Industriegebiet „mit Sicherheit zu erwarten sind“. Mehrere Quellen und Bäche werden von diesem Grundwasser gespeist. Zur Zeit sei es noch von einer „erfreulich guten Qualität“. Eine Verschmutzung des Wassers wäre dort für den empfindlichen Feuersalamander das Ende.

Viele Wuppertaler, vor allem aus der Elberfelder Nordstadt, haben mit der Kleinen Höhe ein Stück Natur in ihrer Nähe. Vom Wandern bis Zum Skilanglauf wird dieses Gebiet intensiv zur Erholung genutzt.

Um dieses „landschaftlich und ökologisch sehr wertvolle Gebiet‘ zu erhalten, schlägt der Beirat vor, umweltgefährdende Betriebe nicht aus der Innenstadt auszulagern, sondern die Umweltentlastung sollte „durch technische Maßnahmen in den Betrieben durchgeführt werden, was nach dem heutigen Stand der Technik durchführbar und Zumutbar ist.“

Gerüchte um EB 7 ohne Grundlage

WZ Freitag, 10. Februar 1984, Wuppertaler Nachrichten

„Keine realistische Planung mehr”

Widersprüchliche Nachrichten gab es in letzter Zeit über den Neubau der B 7 (EB 7) im Bereich Aprath/Obersiebeneick/Dönberg. Einerseits ist die Straße nach einem Zitat des SPD-Landtagsabgeordneten Uwe Herder „vom Tisch’, wie er im Zusammenhang mit dem B 224n-Projekt erklärte, andererseits verschickt jetzt die Bürgerinitiative „Kleine Höhe’ ein Flugblatt, in dem es heißt: „Nach neuesten Informationen hat der Landschaftsverband Rheinland die Planung für die autobahngleiche EB 7 wieder aufgenommen, die in den letzten Jahren geruht hat.“

Geht man jedoch vom derzeitigen Sachstand aus, wird diese Straße niemals Realität. Das einzige, was in dem Rundschreiben der Bürgerinitiative stimmt, ist, daß die Planung in den letzten Jahren geruht hat. Die Bürger von der „Kleinen Höhe“ gehen aber davon aus, daß die Straße auf alle Fälle gebaut werden soll, wenn das dort geplante Industriegebiet kommt. – Von einer Wiederbelebung der EB 7 weiß man beim Landschaftsverband (LVR) Plan aus früheren Jahren; er könnte allenfalls nach 1990 wieder ins Gespräch kommen,“ hieß es gestern bei der LVR-Pressestelle in Köln. „Da wird zur Zeit nichts dran getan.“
Das Projekt werde zur Zeit beim Landschaftsverband „nicht mehr für eine realistische Planung gehalten.“
Auch Herder, Verkehrsexperte der Landtagsfraktion, geht weiterhin davon aus, „daß diese Straße nicht durchsetzbar ist.“ Sie stehe zwar noch in einem BedarfSplan des Bundes, aber „so weit hinten“, daß sie „in diesem Jahrtausend nicht mehr kommt.‘
Außerdem werde der Fernstraßenbedarfsplan zur Zeit fortgeschrieben und Herder ist sich sicher, daß die EB 7 in der revidierten Fassung nicht mehr auftaucht. Was in diesem Zusammenhang jedoch weiter die Ortsumgehung für Mettmann.
Frank Hänschen

Kleine Höhe bedroht 5000 Nevigeser

WZ Donnerstag, 9. Februar 1984, Velbert-Neviges

Landschaft erhalten

Einspruchsrecht in Wuppertal

Velbert-Neviges. Mit der drohenden Industrialisierung im Gebiet „Kleine Höhe“, jenem noch unverfälschten Grüngürtel zwischen Neviges und Obensiebeneick/Wuppertal, beschäfigten sich erneut die Gremien der Nevigeser CDU. Wie Ortsparteivorsitzender Ernst-Adolf Sckär (Vorsitzender des Bezirksausschusses Neviges) mitteilte, hat die CDU in Erfahrung gebracht, daß der Landschaftsverband den Plan, die EB 7 – eine autobahngleiche Straße – von Aprath über Obensiebeneick nach Dönberg zu führen, wieder aufgenommen hat. Man kann jedoch davon ausgehen, daß diese Straße nicht gebaut wird, wenn in die jetzige Grünzone „Kleine Höhe“ keine Industrie angesiedelt wird.

Hans-Joachim Wagner, Der von der Stadt Wuppertal CDU-Ratsmitglied, forderte  alle Bürger auf, Einspruch beim Planungsamt Wuppertal gegen den Bebauungsplan 750 Kleine Höhe”, einzulegen. Je mehr Bürgerbeschwerden eingehen, umso größer ist die Hoffnung, so sagte Wagner, daß der Grüngürtel „Kleine Höhe“ erhalten bleibt. Besonders dankbar wurde auch der Einsatz von Heinz Schemken, MdB, zur Kenntnis genommen, der sich im Rahmen einer Bereisung des Bezirksplanungsrates mit Nachdruck gegen den Wuppertaler Plan einer Industrieansiedlung aussprach. CDU-Kreistagsabgeordneter Dr. Peter Egen, Neviges, warnte vor einer Realisierung des Projekts in der Frischluftschneise Wuppertal — Neviges — Siepen und wies auf die Emissionsgefahren für nahezu 5 000 Bürger im Bereich Asbruch-Siepen hin. „Wenn man liest, welche Betriebe auf der „Kleinen Höhe“ nach Wuppertaler Vorstellungen siedeln können, wird mir als Kreistagsabgeordneter angst und bange“, erklärte Dr. Peter Egen. Chemische Betriebe, Lackfabriken, Stanz- und Presswerke, all dem will man aus Wuppertaler Sicht zur Ansiedlung auf der „Kleinen Höhe“ grünes Licht geben.

Der von der Stadt Wuppertal vielbeschworenen Erfordernis nach neuen Industriegebieten stehen die Nevigeser CDU Vertreter mehr als skeptisch gegenüber, zumal Wuppertal noch über ungenutztes Industrieland verfügt. Die für die „Kleine Höhe“ erforderlichen Investitionen befinden sich zudem in einer solchen Höhe, daß angesichts der leeren kommunalen Kassen man auf Gebiete mit niedrigen Investitionskosten zurückgreifen sollte. Wer heute – so war die übereinstimmende Meinung der CDU-Vertreter – leichtfertig die Landschaft zerstört, zeigt, daß er die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt hat. „Wie will man es unserer Nachwelt gegenüber verantworten, zwischen zwei großen Wohngebieten im Jahr 1984 – nämlich zwischen Siepen/Asbruch und Obensiebeneick-Dönberg/Grenze – Industrie anzusiedeln und damit Fehler des vergangenen Jahrhunderts zu wiederholen?“ Daher gilt der dringende Appell, so formulierten es die drei CDU-Politiker, an die Bürger der Stadt, bis zum Montag, dem 13. Februar 1984, Bedenken und Anregungen schriftlich dem Planungsamt der Stadt Wuppertal, Rathaus, 5600 Wuppertal 2, mitzuteilen.

Aufruf BI „Kleine Höhe“

BÜRGERINITIATIVE „KLEINE HÖHE“ 56 Wuppertal 1

Liebe Mitbürgerinnen und-Mitbürger!

Wie Ihnen bekannt ist, plant die Stadt Wuppertal ein uneingeschränktes Industriegebiet mit allen Seinen Konsequenzen. Es soll im Gebiet „Kleine Höhe“ errichtet werden, zwischen den Wohngebieten Obensiebeneick, Teller Hof / Auf den Pöthen, Siepen / Asbruch und Dönberg. Der erste Bauabschnitt umfaßt 39 ha, Erweiterungen sind für später vorgesehen. Der hierfür notwendige Bebauungsplan 750 wird in der Zeit vom 12. 1. 84 bis Zum 13. 2. 84 Zum 2. Mal offengelegt. Sie haben wieder die Möglichkeit, Ihre Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Wuppertal vorzubringen. Wir bitten Sie dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen!!! Bitte tun Sie es, auch wenn Sie schon bei der 1. Offenlegung geschrieben haben! Seitdem haben Sich. Viele neue Gesichtspunkte und Argumente ergeben. Unsere damalige Forderung nach einem ökologischen Gutachten hatte ja Erfolg. Wir fordern jetzt ein verkehrstechnisches und ein geohydrologisches Gutachten, da die Probleme des Verkehrs und der Abwasserbeseitigung zu Lasten der umliegenden Wohngebiete gelöst werden sollen. Bitte unterstützen Sie diese unsere Forderungen! Um kontrollieren zu können, ob auch alle Argumente dem Rat vorgelegt werden, bitten wir um Kopien Ihrer Schreiben. Wir beraten Sie auch gerne bei der Abfassung Ihres Schreibens und bei der Formulierung der Argumente. Ihre Beteiligung ist mit entscheidend für die Zukunft Unserer Umwelt!!!

Mit freundlichen Grüßen

Merke:
Was du heute kannst verhindern,
das ersparst du morgen deinen Kindern!

Die BI informiert: Planung EB 7 wieder aufgenommen

An alle Einwohner von Obensiebeneick und Dönberg

Nach neuesten Informationen hat der Landschaftsverband Rheinland die Planung für die autobahngleiche EB 7 wiederaufgenommen, die in den letzten Jahren geruht hat. Diese Straße soll von Aprath vorbei an Obensiebeneick nach Dönberg führen. Mit Sicherheit wird sie gebaut, wenn auf „Kleine Höhe“ Industrie angesiedelt worden ist. Wenn Sie gegen den Bebauungsplan 75O (Industriegebiet „Kleine Höhe“) Einspruch einlegen, helfen Sie mit, auch die Autobahn vor unserer Haustür zu verhindern! Nicht nur jede Familie, sondern jedes einzelne Familienmitglied sollte seine „Bedenken und Anregungen“ einreichen ! LETZTER TERMIN 13. Februar 1984 Anschrift : Stadtverwaltung Wuppertal – Planungsamt – Rathaus Wegenerstraße 5600 Wuppertal 2

Bitte geben Sie diesen Zettel weiter an Verwandte und Bekannte, die außerhalb unserer Wohngebiete wohnen!

Lebenswichtige Schneise muß bleiben

Westdeutsche Zeitung Samstag, 28. Januar 1984
Kreis Mettmann

WZ-Gespräch mit Velberts Bürgermeister Heinz Schemken

Ausschuß des Bezirksplanungsrates informierte sich an der „Kleinen Höhe”

Von unserem Redaktionsmitglied Lothar Jungmann

Kreis Mettmann. „Dieses barbarische Vorhaben muß verhindert werden, so umschrieb Velberts Bürgermeister Heinz Schemken die Stimmung der Ausschußmitglieder des Bezirksplanungsrates, die im Rahmen einer Bereisung auch der „Kleinen Höhe” einen Besuch abstatteten. Wie die WZ bereits ausführlich berichtete, hat die Stadt Wuppertal vor, bis an die Nevigeser Ortsgrenze heran ein neues Industriegebiet auszuweisen. Der erste Bauabschnitt soll dabei 39 Hektar groß sein.

Bis zum 13. Februar haben die Wuppertaler zum zweiten Mal die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ hat deshalb alle Betroffenen aufgefordert, sich schriftlich zu äußern, damit das Vorhaben scheitert. Velberts Bürger können sich daran nicht beteiligen, ihnen bleibt nur zu hoffen, daß ihre Volksvertreter weiterhin so vehement gegen dieses Projekt eintreten wie bisher. Rolf Colsmann (FDP) und der CDU-Bundestagsabgeordnete Heinz Schemken haben jedenfalls ihren Kampf dagegen noch nicht aufgegeben.

„Die Fachleute der Bezirksregierung und einige Fachleute als Berater sollten sich an Ort und Stelle überzeugen, daß mit dem Wuppertaler Vorhaben ein zusammenhängender regionaler Grüngürtel völlig zerstört wird,“ meinte Schemken und wies darauf hin, daß das Gelände landwirtschaflich äußerst wertvoll ist. Landwirte, die dazu befragt worden waren, hatten dies eindeutig bestätigt. Außerdem würde mit einer Industrieansiedlung eine wichtige Kaltluftschneise zerstört. Diese Schneisen haben die Funktion, die verbrauchte Luft Wieder zu erneuern. Betroffen von weniger „guter” Luft wären in diesem Fall nicht nur Velberter oder Wülfrather, sondern auch Wuppertaler, die in dem Bereich Katernberg wohnen. „Die Schneisen sind lebenswichtig und dürfen nicht unterbrochen werden,“ schätzte Velberts Bürgermeister die Bedrohung durch eine Industrieansiedlung ein, wobei die Unterbrechung sich langfristig auf der einen Seite bis ins Sauerland und auf der anderen Seite durch das Neandertal bis über den Rhein hinaus auswirken würde. Wenn auch vor Ort keine Beschlüsse gefaßt werden konnten, versprachen Schemken und Colsmann gegenüber der WZ, sich auch weiterhin energisch für die Erhaltung dieses ökologisch lebenswichtigen Gebietes einzusetzen. „Der Wuppertaler CDU kann ich in diesem Zusammenhang nur raten, sich auf die Seite der Bürger zu schlagen und dort keine Industrie zuzulassen,’ richtete Schemken ein klares Wort an seine Parteifreunde in der bergischen Metropole. Vertreten war Wuppertal durch Winfried Klein (CDU) und Michael Hetzelt (SPD), sowie Dr. Horst Jordan, Hauptgeschäftsführer der bergischen Industrie- und Handelskammer, als Berater.

In den nächsten Tagen sollen innerhalb der CDU-Fraktion des Bezirksplanungsrates weitere Gespräche geführt werden, um zum gewünschten Ziel zu kommen.

Auf dem schraffiert gekennzeichneten Bereich will die Stadt Wuppertal Gelände für erheblich belästigende Betriebe ausweisen. Foto: Wolfgang Schoene

Keine Industrie zur „Kleinen Höhe”

Westdeutsche Zeitung Samstag. 17. September 1983
Velbert-Neviges

Schemken schrieb an Regierungspräsidenten

Velbert-Neviges. Die Entscheidungen zugunsten der Stadt Wuppertal im Gebietesentwicklungsplan – es geht um das Gebiet Kleine Höhe – wurden in Velbert mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, weil sie genau das Gegenteil von dem beinhalten, was auf einigen Plänen zu sehen ist. Man will aus Grünanlagen Industriegebiet machen. Bürgermeister Heinz Schemken, Mitglied des Bundestages, informierte die WZ über sein Schreiben an den Regierungspräsidenten:

„Bei den Beratungen um den Gebietsentwicklungsplan ; habe ich wiederholt auf die | Problematik des Gewerbegebietes „Kleine Höhe“, nördliches Gebiet Wuppertal, hingeWiesen. Nach den nun vorliegenden Vorschlägen zum Ausgleich der Meinungen innerhalb des Regierungsbezirks zwischen den GebietskörperSchaften ist nach wie vor das Gebiet „Kleine Höhe“ als Ansiedlungsgebiet für Industrie mit der Bezeichnung Gewerbe- und Industrieansiedlungs- | bereich eingeordnet. Zwar ist zwischen den angrenzenden Bereichen; dem zukünftigen S-Bahn-Haltepunkt Siepen und der Elberfelder Straße, ein Abstandsstreifen eingeplant, vom zukünftigen S-Bahn-Haltepunkt bis zur Siebeneicker Straße, entlang der Eisenbahn und der Straße „Am Rosenhügel“, grenzt die Industrieansiedlungsfläche jedoch teilweise an die südliche Wohnbebauung von Velbert. – Dies ist sicherlich nicht im Sinne des Ausgleichs der Interessen, da gerade im südlichen Bereich „Siepen“ des Stadtgebietes Velbert-Neviges im Verstärkten Maße Wohnbebauung angesiedelt wurde und noch wird. Diese Konzeption ist im Sinne der Landesplanung mit Ihrem Hause abge

Stimmt. –

Auch die weiteren Bereiche „Auf dem Pöthen, Hügelstraße (südlicher Hang)“ sind von einer möglichen Industrieansiedlung betroffen. Hinzu kommt, daß in der ursprünglichen Vorgabe der Gebietsentwicklungsplanung nach dem Vorentwurf Ihres Hauses vom August 1979 (Funktionsdarstellung Wohnen/Arbeiten und Flächenraster Besiedlung) die Freifläche Zwischen Obensiebeneick (nördlich Wuppertal) und Siepen (Velbert-Neviges) als Landschaftsfläche (Luftaustauschschneise) s geplant Wa.

Da im übrigen innerhalb des Gebietsentwicklungsplanes die Stadt Velbert in erheblichem Maße beschnitten wurde, habe ich für die Ausweisung dieser Fläche, so wie sie jetzt im Gebietsentwicklungsplan vorgesehen ist, kein Verständnis. Denn sollte in Ihrem Hause mit gleichem Maßstab den Anregungen und Bedenken gefolgt werden, wie das Zum Nachteil der Stadt Velbert geschehen ist, wäre hier zumindest die zusammenhängende Landschaft zu schützen. Ich bitte, dieses bei den jetzt. folgenden Anhörungen mit zu berücksichtigen und trage Ihnen noch einmal die Bedenken großer Teile der Bürgerschaft VO?.

Beschlussvorschlag (Beschlussvorlage) 1983

Zur Sitzung des Hauptausschusses Zur Sitzung des Rates der Stadt

Bauleitplan verfahren Nr. 750 – Kleine Höhe – (Bebauungsplan) – Behandlung der Bedenken und Anregungen, erneuter Offerlegungsbeschluss –

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 750 für den Geltungsbereich nordöstlich der Nevigeser Straße zwischen Hofschaft. Am Lindgen und Herrnasbruch in einer Tiefe von ca. 500 m bis zu der Hofschaft Jungmannshof und bis zur Freilichtbühne – wie in nebenstehender Skizze näher kenntlich gemacht – werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung behandelt .

Der aufgrund der Bedenken und Anregungen in Grün geänderte Bebauungsplanentwurf wird erneut einschl. Begründung gem. S 2 a Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt.

Begründung

Aufgrund der generell gegen die Festsetzung von Industriegebieten vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist die Umweltverträglichkeit des Vorhabens durch Einholung eines ökologischer Gutachtens geprüft worden . Dabei ist festgestellt worden, daß durch eine Ansiedlung von Betrieben in diesem Bereich und in dieser Größen Ordnung zwar in die Landschaft eingegriffen wird , dieser Eingriff kann jedoch durch Ausgleichsmaßnahmen in Grenzen gehalten werden. Es soll deshalb an der Festsetzung Industriegebiet festgehalten werden . Gemäß dem Ergebnis des ökologischen Gutachtens wird das Erschließungssystem innerhalb des Gebietes geändert. Hierdurch entstehen jedoch keine größeren Straßenflächen . Die Festsetzung von Geländehöhen soll gestrichen werden, um eine flexiblere Ausnutzung und eine bessere Anpassung an die vorhandene Topographie zu ermöglichen . Durch entsprechende Regelungen soll erreicht werden, daß ein möglichst hoher Niederschlagwasseranteil innerhalb des Gebietes wieder dem Grundwasser Zugeführt werden Kann . Durch die vorgesehenen Schutzpflanzungen und die Erweiterung der vorgesehenen Grünflächen soll das Gebiet weiter aufgelockert werden. Auf dem höher gelegener Teil soll durch Festsetzung einer Traufhöhe die Gebäudehöhe eingeschränkt werden . Der Gliederungskatalog für die Einschränkung des Industriegebietes, der im ökologischen Gutachten vorgeschlagen wird , soll übernommen werden . Die Struktur der dort angegebenen Betriebe entspricht den hier in Wuppertal ansässigen und möglicherweise zu verlagernden Betrieben.

Die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erübrigt sich, da die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen zu begrünenden Schutzflächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden sollen und somit seitens der Stadt Wuppertal auszubauen sind. Die Ausführungsplanung wird vom zuständigen Fachamt vorgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Gestaltung der Freiflächen auf den einzelnen Baugrundstücken durch eine Gestaltungssatzung zu regeln. Einen entsprechenden Satzungsentwurf wird die Verwaltung zusammen mit dem Vorschlag, den Bebauungsplanentwurf Nr. 750 nach erneuter Offenlegung als Satzung zu beschließen, vorlegen.

Anlagen

  1. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen
  2. Vorschläge der Verwaltung zur Behandlung der Bedenken und Anregungen
  3. Ökologisches Gutachten
  4. Begründung gem. S 2 a. Abs. 6 BBauG
  5. Übersichtsplan