NJUUZ 19.02.2019 20:44
Mal Klartext reden
Die Kleine Höhe, ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet, umgeben und durchzogen von Landschaftsschutzgebieten inmitten eines Grüngürtels zwischen Neviges und Wuppertal zu bebauen treibt Politiker um, seit es solche Pläne gibt. Seit über 50 Jahren!
Schon in den 80er Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, dass ein Industriegebiet an der Kleinen Höhe aus ökologischen Gründen (1) abzulehnen sei. Doch die Geister des „Fortschritts durch Flächenversiegelung“ ließen nicht locker. Unzählige Anläufe, die einmal von Neviges erworbene Fläche doch noch irgendwie zu einem Geschäft zu machen, gab es viele.
Seit 2012 steht nun nicht mehr die Bebauung der Kleinen Höhe mit Industrie, Gewerbe oder Wohnbebauung auf der Tagesordnung, sondern eine Forensische Klinik. Mit dem Tag, als Düsseldorf einen landeseigenen Standort im südlichen Stadtgebiet Wuppertals auf dem Plan rief, begannen die Abwehraktionen der Wuppertaler Politik gegen diese Pläne. Wie es gerade passte, wurden Gründe ersonnen, warum es an diesen Standorten auf keinen Fall eine Forensische Klinik geben durfte. Hatte 2012 OB Jung noch mit der Begründung, „die Kleine Höhe sei der verträglichere Standort“, sich vor „seine“ Bürger auf den Südhöhen gestellt, und hatte man dann 2015 in den Anträgen noch von einer möglichen Wohnbebauung auf dem Grundstück des Landes gesprochen, so macht sich heute die Politik nicht einmal mehr die Mühe, Ihre Maßnahmen zu begründen, die diesmal dazu führen sollen, dass das landeseigene Grundstück erneut nicht zur Verfügung stehen darf und die Klinik ohne jegliche öffentliche Abwägung wieder nur an der Kleinen Höhe in Frage kommt.
Der von der FDP am 13.09.18 eingebrachte und von CDU, SPD und FDP am 14.02.2019 beschlossene Antrag „Grundsatzbeschluss gewerblich Nutzung Parkstraße/Erbschlö“ dient wieder nur dem Ziel, eine Forensische Klinik an dieser – und unwiderlegt für eine solche Klinik geeignete und bestens erschlossene Fläche – zu verhindern.
Begründet wird der Antrag mit dem Mangel an Gewerbeflächen, die zur Ansiedlung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und zur Generierung von Gewerbesteuermitteln für den städtischen Haushalt unverzichtbar seien.
Die wahren Gründe bleiben unbenannt. Die genannten Gründe werden in keinster Weise untermauert. Originalartikel Beschluss zur Planung der Parkstraße als Gewerbefläche weiterlesen