Forensik an der Stadtgrenze

Lokalkompass vom 28.11.2015lokalkompas

Velbert: Nevigeser Straße |Jahrelang war es still um die geplante Forensik im Landgerichtsbezirk Wuppertal. In dieser Woche traten Ministerin Barbara Steffens und Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke vor die Presse.

Mucke kündigte an, die Stadt werde dem Land so schnell wie möglich eine baureife Fläche zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik mit 150 Plätzen auf der „Kleinen Höhe“ an der Stadtgrenze zu Velbert-Neviges anbieten.
Dieses Gebiet hatte die Stadt Wuppertal ins Spiel gebracht, weil sie mit dem bevorzugten Standort des Ministeriums, einem Landesgrundstück der Originalartikel

Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße, nicht einverstanden war und ist. „Eine Ansiedlung einer Forensik an der Müngstener Straße konterkariert unsere Stadtentwicklung und findet in der Bevölkerung keine Akzeptanz. Um den aus unserer Sicht gänzlich ungeeigneten Standort Lichtscheid auszuschließen, wollen wir daher den Alternativstandort ,Kleine Höhe‘ für das Land planerisch erschließen“, so der Oberbürgermeister.
Ministerin Steffens betonte, dass aus Sicht des Landes weiter der Standort Lichtscheid die am besten geeignete Fläche sei. „Ausschlaggebend dafür ist das Planungsrecht, das hier am ehesten einen Neubau zulässt. Im Rahmen der notwendigen formal-gesetzlichen Abwägung, welches Grundstück vorzuziehen ist, kann die ,Kleine Höhe‘ erst dann als besser geeignet eingestuft werden, wenn die Stadt für diese Fläche die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sie dem Land zum Verkauf anbietet“, so die Ministerin. Aufgrund des Angebots von Oberbürgermeister Mucke stelle das Land die abschließende Standortentscheidung deshalb zunächst zurück, erklärte sie weiter.
Fest steht: Wuppertal wird alles daran setzen, den Bebauungsplan für die Kleine Höhe bis 2018 aufzustellen, so dass im Frühjahr 2019 der Baubeginn erfolgen könnte. Dennoch kündigte das Ministerium an, parallel die planerischen Vorbereitungen zur Nutzung der Fläche an der Müngstener Straße fortzusetzen – um weitere Zeitverluste zu verhindern.
Von Seiten der Stadt Velbert formiert sich bereits Widerstand. Nicht nur die Bürgerinitiative Kleine Höhe hat Bedenken gegen die Pläne des Wuppertaler Oberbürgermeisters, auch Velberts Bürgermeister Dirk Lukrafka kann der Vereinbarung zwischen Land und Stadt Wuppertal nichts Positives abgewinnen: „Ich habe das Gefühl, dass der Standort,Kleine Höhe‘ von der Ministerin im Vorfeld nicht kritisch geprüft wurde, obwohl bereits Ende 2012 mein Vorgänger, Stefan Freitag, hierfür eindringlich geworben hat. Die damaligen großen naturschutzrechtlichen sowie erschließungstechnischen Bedenken bestehen schließlich auch weiterhin“, so der Bürgermeister, der zugleich anerkennt, dass neue forensische Standorte in NRW notwendig seien.
Ähnlich argumentiert auch die Bürgerinitiative Kleine Höhe: „Eine Zerstörung von Natur und der Verbrauch von Grünflächen darf nicht auf Grundlage von persönlichen Einschätzungen Einzelner möglich sein“, heißt es in einer Pressemitteilung von Arndt Paehler-Kläser, Edelgard Weber, Uwe Teubner und Klaus Lawrenz. „Darüber hinaus sind wesentliche Fragen der Wirtschaftlichkeit (Erschließungskosten) und der Verträglichkeit einer potentiellen Forensik auf der Kleinen Höhe in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bergischen Diakonie Aprath mit stationären Jugendendhilfe- und Heilpädagogisch-Psychotherapeutischen Einrichtungen vollkommen ungeklärt“, heißt es weiter.
Oberbürgermeister Mucke kündigte an, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend in das Verfahren einzubeziehen. Das wünscht sich auch Lukrafka, der derzeit intern prüfen lässt, wie sich die Stadt Velbert in das Planverfahren einbringen kann. „Ich habe zudem das Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Dezember gesetzt, um gemeinsam mit dem Stadtrat das weitere Vorgehen abzustimmen.“
Auch die Bürgerinitiave kündigt an, sich konstruktiv in das angekündigte Planungsverfahren einbringen zu wollen.
 Quelle: Lokalkompass

 

2 Gedanken zu „Forensik an der Stadtgrenze“

  1. Guten Tag,
    können Sie mir eigentlich sagen, wenn die Flächen / Grundstücke Eigentumsmäßig gehören?
    Wäre es zudem nicht bereits auch ratsam, bereits mit einer Normenkontrollklage gegen einen womöglichen Bebauungsplan zu drohen (oder anzukündigen)?
    Die Fristen zur Bebauung wären mit der Klage nicht mehr zu halten.
    MfG
    Schmitz

    1. Das Grundstück gehört der Stadt Wuppertal. Eine Nornenkontrollklage ist nicht unser Anliegen. Wenn Sie dazu etwas beitragen können, sehr gerne unter info@ kleinehoehe.de.
      Ihre BI

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