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Regionalplan legt die Forensik auf der Kleinen Höhe fest

WZ 17. April 2018 WUPPERTAL

von Andreas Boller

Stadt hält Änderungen bei der Standortfrage trotzdem für möglich.

Die Kleine Höhe soll Forensik-Standort werden. Archiv Sondermann

Seit dem 13. April ist der neue Regionalplan Düsseldorf in Kraft. Der Regionalplan (RPD) hat Gültigkeit auch für das Wuppertaler Stadtgebiet und legt Entwicklungspotenziale für Gewerbe- oder neue Siedlungsbereiche fest. Der RPD löst den alten Gebietsentwicklungsplan von 1999 ab. Die Bürgerinitiative „Keine Forensik auf Lichtscheid“ begrüßt, dass die Regionalplanänderung nun rechtskräftig ist und auf Blatt 20 des RPD eine Sonderfläche „Klinik Wuppertal“ als Baufläche für die Forensik im Gebiet der Kleinen Höhe festlegt wird. Originalartikel 

„Das Bebauungsplanverfahren für die Forensik an der Kleinen Höhe hat damit die nächste große Hürde genommen“, heißt es in einer Erklärung der Bürgerinitiative. Das Land müsse nun schnellstens entscheiden, ob die Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße bleibe oder an die Parkstraße zieht, fordert Georg Weber, Sprecher der Initiative. „Von der Stadt erwarten wir, dass zügig weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren an der Kleinen Höhe unternommen werden“, so Weber weiter.

Die Bürgerinitiative Kleine Höhe hatte hingegen im März in einem Bürgerantrag die Stadt dazu aufgefordert, die Planungen für eine Forensik einzustellen. Grund sei die veränderte Sachlage, da sich der Standort Parkstraße für die Organisationseinheiten der Bereitschaftspolizei als zu klein erwiesen habe und das Land deshalb den Verbleib an der Müngstener Straße prüfe. Auf Empfehlung der Verwaltung lehnte der Hauptausschuss diesen Antrag jedoch ab.

Bei der Suche nach einem Standort für die Forensik hält sich das Land drei Optionen offen: Kleine Höhe, Müngstener Straße und Parkstraße. Erste Priorität hat eine fünf Hektar große Teilfläche der Kleinen Höhe, für die noch kein Baurecht besteht. Diese Teilfläche ist nun im Regionalplan nicht mehr als Gewerbefläche, sondern als Zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich gekennzeichnet.

Laut Dirk Kasten, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Wuppertal, entspricht die aktuelle Kennzeichnung im Regionalplan dem Wunsch der Stadt. Änderungen der übergeordneten Zielplanungen seien aber möglich, sollte das Land NRW zu einem späteren Zeitpunkt bei der Standortfrage für die forensische Klinik zu einem anderen Ergebnis kommen. „Dafür gibt es aktuell keine Anzeichen“, sagt Dirk Kasten.

Das Innenministerium NRW hatte zu Beginn des Jahres das landeseigene Gelände an der Parkstraße als Standort ins Spiel gebracht, da es im Gegensatz zur Polizeikaserne an der Müngstener Straße nicht genügend Platz für die Polizistenausbildung biete. Ursprünglich hatte das Land gefordert, dass die Stadt bis Ende 2017 Baurecht für die Kleine Höhe schaffen müsse. Da das Land NRW nun prüft, wie es die Flächen an der Parkstraße und Müngstener Straße nutzen kann, ist diese Frist ohne Folgen für die Stadt verstrichen.

Quelle: WZ

 

Veröffentlicht am 17. April 201819. April 2018Autor BI Kleine HöheKategorien Presse, Medien

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