Pläne für den Bau einer Forensischen Klinik

Ausschuss: Grünes Licht für die Kleine Höhe

Mit einer Menschenkette protestierten die Anwohner der Kleinen Höhe gegen die Foresnik-Pläne. FOTO: Stefan Güldenring
Wuppertal. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen hat am Donnerstag (25. Februar 2015) zugestimmt, den Flächennutzungsplan für ein Areal auf der Kleinen Höhe zu ändern. Dort soll nach den Wünschen der Verwaltung eine Forensische Klinik errichtet werden. Grüne, Linke und Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) votierten dagegen. Von Nicole Bolz und Jörn Koldehoff

Betroffen ist der Bereich „in einer Tiefe von 100 m bis 150 m östlich der Nevigeser Straße (L 427) zwischen dem Schanzenweg im Norden und dem Siedlungssplitter Nevigeser Straße Hausnummer 520 bis 524 im Süden“, so die Verwaltung. Sie soll nun bei der Bezirksplanungsbehörde grünes Licht beantragen. Originalartikel 

Laut Zeitplan könnte der Bebauungsplan im vierten Quartal 2017 Rechtskraft erlangen. Der bisher für diesen Bereich vorgesehene Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet vorsah, wurde zwar 2006 offengelegt, ist aber nie rechtskräftig geworden. Eine Umsetzung des Projektes wäre mit seinen Festlegungen ebenso wenig möglich wie mit dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan, der ebenfalls gewerbliche Nutzung ausweist. Das Verfahren soll diese Rahmenbedingungen jetzt ändern.

Das Land hatte eigentlich das Gelände der Bereitschaftspolizei auf Lichtscheid bevorzugt. Dagegen hatte sich der Rat aber zweimal ausgesprochen. Auch auf der Kleinen Höhe hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. Im Januar 2016 beteiligten sich rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger an einer Menschenkette. Sie begründeten ihre Ablehnung neben Sicherheitsaspekten vor allem mit der Zerstörung von Natur. Die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg hatte dem Vorhaben auf der die zwischen Wuppertal-Elberfeld und Velbert-Neviges liegenden Kleine Höhe nicht zugestimmt.

Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 7. März 2016 über das Beteiligungskonzept.

In Forensischen Kliniken werden, so die Verwaltung, „psychisch kranke und suchtkranke Menschen untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen haben. Das Gesetz macht dabei keine Einschrän-kungen, sodass grundsätzlich jedes Delikt infrage kommt.“

Quelle: Wuppertaler Rundschau

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