Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ und das LANUV

LANUV bestätigt Bedeutung der Kleinen Höhe als wesentlicher Biotopverbund

Die Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ hat kürzlich ein umfassendes Konzept zur Erhaltung und Aufwertung der Kleinen Höhe zwischen Wuppertal und Neviges vorgestellt. Dieses Konzept wurde nun durch eine detaillierte Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ergänzt, die die Bedeutung des Gebiets als wesentlichen Biotopverbund unterstreicht.

Ein Nadelöhr im Rheinisch-Märkischen Grünzug

Das LANUV teilt die Einschätzung der Bürgerinitiative, dass die Kleine Höhe im Rheinisch-Märkischen Grünzug ein sogenanntes „Nadelöhr“ darstellt. Durch die Klassifizierung von Teilen des Gebiets als Biotopverbund der Stufe 2 (besondere Bedeutung) erkennt das LANUV die Kleine Höhe als wichtige Verbindungsachse zwischen den Verbundflächen „Aprather Mühlenbach und Umgebung“ und dem Naturschutzgebiet „Hardenberger Bachtal“ an. Dieser Biotopverbund mit der Objektkennung VB-D-4708-038 (Ackerkorridor südöstlich Wülfrath und Neviges) spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der funktionalen Beziehungen zwischen den Lebensräumen.

Empfehlungen zur Umsetzung

Das LANUV empfiehlt zur planerischen Umsetzung der Biotopverbundflächen von besonderer Bedeutung (Stufe II) unter anderem die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet oder als geschützter Landschaftsbestandteil. Maßnahmen nach § 39 LNatSchG NRW sowie Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sollen zur Ergänzung und Förderung des Biotopverbundes auf lokaler Ebene beitragen. Die Tatsache, dass das Gebiet bereits seit 2005 als Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan Wuppertal-Nord ausgewiesen ist, entspricht den aktuellen Empfehlungen des LANUV.

Zukünftige Prüfungen und Fördermöglichkeiten

Die Wertigkeit der Kleinen Höhe wird im aktuell gültigen Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Düsseldorf durch ihre Zuordnung zum Biotopverbund von besonderer Bedeutung anerkannt. Bei der nächsten Aktualisierung des Fachbeitrags wird die Fläche erneut anhand standardisierter Kriterien geprüft. Eine Neubewertung findet zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt, könnte jedoch in Zukunft erfolgen, falls die Wertigkeit der Fläche sich verbessert. Dies ist Gegenstand des Konzeptes der BI Kleine Höhe.

Das LANUV schlägt verschiedene Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der angedachten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vor, u.A. der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Übersicht über die am 27.03.2020 veröffentlichten Beschlussvorlagen

Um den Überblick etwas zu vereinfachen haben wir die 26 Dokumente auf ihre Relevanz hin gekennzeichnet:

Fett formatiert mit Hyperlink = Neu mit Veränderungen zum Offenlegungsdokument
– Standard formatiert mit Hyperlink = Unverändertes Dokument im Vergleich zur Offenlegung
– Standard formatiert ohne Hyperlink = Duplikat des Dokumentes in der linken Spalte

BebauungsplanverfahrenFlächenuntzungplanverfahren
BeschlussvorlageBeschlussvorlage
Anlage 01 Geltungsbereich des BebauungsplanesAnlage 01 Geltungsbereich der 103.FNP-Änd
Anlage 02a Abwägung Anlage 02a Abwägung
Anlage 02b Protokolle zu den frühzeitigen BeteiligungenAnlage 02b Protokolle zu den frühzeitgen Beteiligungen FNP
Anlage 02c Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des FlächennutzungsplanesAnlage 02c Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung FNP
Anlage 02d Stellungnahmen ern. öffentliche Auslegung FNP öffentliche Auslegung BPlan 08-2019 Teil1Anlage 02d Stellungnahmen ern. öffentliche Auslegung FNP öffentliche Auslegung BPlan 08-2019 Teil1
Anlage 02e Stellungnahmen ern. öffentliche Auslegung FNP öffentliche Auslegung BPlan 08-2019 Teil2Anlage 02e Stellungnahmen ern. öffentliche Auslegung FNP öffentliche Auslegung BPlan 08-2019 Teil2
Anlage 02f Stellungnahmen wiederholte öffentlichen Auslegung FNP und wiederholte öffentliche Auslegung BPlan 11-2019Anlage 02f Stellungnahmen wiederholte öffentlichen Auslegung FNP und wiederholte öffentliche Auslegung BPlan 11-2019
Anlage 03 BegruendungAnlage 03 Begründung
Anlage 04 Festsetzungen und Hinweise
Anlage 05 Bebauungsplan
Anlage 06 UmweltberichtAnlage 04 Umweltbericht FNP
Anlage 07 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Kleine Höhe
Anlage 08 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1046Anlage 05 Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung

Zusätzliche Beschlussvorlage
Begleitbeschluss zum Satzungsbeschluss / „Willensbekundung zum Umgang mit der Restfläche

Quelle aller Dokumente: https://ris.wuppertal.de/si0057.php?__ksinr=18830

Rundgang um die Kleine Höhe

In der jeden ersten und dritten Sonntag des Monats um 11 Uhr in und um Wuppertal stattfindenden Reihe von Wanderungen und Rundgängen unter dem Motto Stadtzeit zu Fuß des Journalisten Dirk Lotze ganz aktuell:

Sonntag, 18. August 2019, 11 Uhr
Freiraum contra Bauprojekt

Aussichten im Grünzug zwischen Wuppertal, Velbert und Wülfrath
Zweieinhalb Stunden Gehzeit

index.jpg: 1024x576, 131k (04. August 2019)
Die Felder der Kleinen Höhe im Sommer. Foto: Dirk Lotze

Mehr unter: https://dirk.lotze.de/Stadtzeit/2019-08-18-Wandertermin-KleineHoehe

Was uns stinkt [ARCHIV]


zeitleiste_chronik_b

2018: Das Land NRW zieht die Fläche Müngstener Straße zurück. Die dadurch für den Bau einer Klinik frei gewordene Fläche an der Parkstraße wird sofort von der örtlichen Politik für Gewerbe ins Spiel gebracht um den Bau der Forensik an dieser Stelle zu verhindern. Ein Ratsbeschluss erfolgt auf dem Fuße.

2019: Das Land NRW fordert die Städte auf, vorgeschlagene Wohnbaupotentialflächen zu bewerten bzw. eigene Vorschläge in die Regionalplanung einzubringen.

Ergebnis für den Wuppertaler Süden: