Mit einer einstimmigen beschlossenen gemeinsamen Erklärung ergänzt durch einen Zusatzantrag zur Unterschutzstellung der Kleinen Höhe, lehnte heute die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg die Pläne zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik auf der Kleinen Höhe ab.
Gemeinsame Erklärung Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die LINKE und DCW in der Bezirksvertretung Uellendahl – Katernberg Zu den Beratungen der Drucksachen VO/0125/20 (Bebauungsplan 1230), VO/0130/20 (103. Flächennutzungsplanänderung) und VO/0259/20 (Begleitbeschluss) mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik (MKV) auf der sog. „Kleinen Höhe“ geben die genannten Fraktionen folgende Erklärung ab: Die „Kleine Höhe“ ist ein unbedingt schützenswerter Freiraum im Norden Wuppertals. Sie bietet Naherholung nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Katernberg, sondern für die gesamte Region. In Zeiten der klimatischen Erwärmung und Heißzeiten im Sommer ist die „Kleine Höhe“ eine der wenigen zusammenhängenden Frischluftzonen in Nordrhein-Westfalen und entlastet mit Kaltluft die umliegenden Ballungsräume. In Zeiten eines immer deutlicher in den Vordergrund rückenden Wertes der verbliebenen Freiräume soll die Kleine Höhe als letzter überregionaler Grünzug in Wuppertal an seiner engsten Stelle nicht bebaut werden. Die Bebauung mit einer MKV ist ein Teilschritt zum Verlust von großen Teilen der heute noch bestehenden wichtigen Freiflächen. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal zu den Flächenmeldungen für potentielle Wohnbebauung im Rahmen des Regionalplans (VO/0714/19) sind bereits erste Schritte getan, um weitere Teile der „Kleinen Höhe“ ihrer bisherigen Nutzung zu entziehen. Eine Belastung der Schutzgüter Landschaft, Artenschutz, Klima, Naherholung, Wasser und Boden kann vermieden werden. Innerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Wuppertal steht mit der landeseigenen Fläche an der Parkstraße, eine gangbare Alternative für die Errichtung einer MKV zur Verfügung. Eine entsprechende Nutzung dieser Fläche würde das Vermeidungsgebot nach den §§ 1a Absatz 1 und 1a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch berücksichtigen, da hier die zu erwarteten Umweltauswirkungen minimal sind Die Unterzeichner sind der Meinung, dass man sich der Tragweite und der Fülle an stichhaltigen Argumenten nicht entziehen kann. Daher fordern wir die Stadtverordneten auf, den Satzungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht auf der „Kleinen Höhe“ abzulehnen und die weiteren Planungen einzustellen und damit ihrer besonderen Verantwortung gerecht zu werden. Gleichzeitig fordern wir von Rat und Verwaltung, eine der Tragweite der Entscheidung angemessene Form der Beratung des Satzungsbeschlusses, die auch eine breite öffentliche Diskussion und Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse gewährt, möglich zu machen. Es bleibt daher dabei: Keine Bebauung der „Kleinen Höhe“! Yannick Bartsch, Vorsitzender SPD-Fraktion Eva Rösener, Vorsitzende CDU-Fraktion Cornelia Krieger, Vorsitzende der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen Petra Mahmoudi, Bezirksvertreterin Die LINKE Werner Gilfert, Bezirksvertreter DCW
Die Entscheidung, die ja nur eine Empfehlung an den Rat der Stadt Wuppertal darstellt, hätte theoretisch auch noch in die nächste BV-Sitzung gefällt werden können. Eine Mehrheit der Bezirksvertreter*innen entschied sich aber für die jetzige klare Positionierung, um die noch laufenden Entscheidungsprozesse für den Erhalt der Kleinen Höhe mit dieser Erklärung zu untermauern.