Regionalplanverfahren: Nur noch bis Freitag 17.01.2020 Frist zur Beteiligung!

Mehr Wohnbauland am Rhein

Endspurt zum Thema Wohnbebauung am Asbruch und an der Kleinen Höhe!

Mit diesen Plänen sollen die Ziele der aktuellen Wuppertaler Stadtentwicklungspolitik in Stein gemeißelt werden:Grafik/Montage BI-KH, Quellen: Siehe unten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Feldlerche
Die Kleine Höhe ist der letzte Lebensraum für die Feldlerche im Wuppertaler Stadtgebiet

Ein gleichzeitiges Überplanen der Landschaft zwischen Velbert und Wuppertal öffnet der endgültigen Zerstörung des Grünzugs und damit des Lebens-, Kultur- und Freiraums an der Kleinen Höhe Tür und Tor.

Zusammen mit der Gewerbe- und Klinikfläche, die auch noch in den Regionalplänen zu finden sind, ist diese Zersiedelung der Fläche abzulehnen!

So geht es:
- klassisch per Brief an Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf,
- per Fax an 0211 / 475-2982,
- per E-Mail  an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de,
- persönlich an den unterschiedlichen Auslegungsstellen, wo ein Mitarbeiter der jeweiligen Behörde die Anregungen dann per Niederschrift dokumentiert. Die Regionalplaner der Bezirksregierung bitten hierfür um vorherigen Anmeldung (0211 / 475-2357)
http://www.brd.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_Wohnbauland_Offenlage_2_F.html

Auch eine schlichte formlose Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de ist eine gültige Eingabe, der Beachtung geschenkt werden muss!

Quellen:

https://www.giscloud.nrw.de


https://wunda-geoportal.cismet.de

Verweise: Regionalplan: Offenlegungsfrist 17.01.2020Regionalplan sieht jetzt 17 neue Siedlungsflächen vorRegionalplan: Widerspruch nur noch bis Ende September möglichWohnbaufläche Asbruch u.a. für Regionalplan in den Wuppertaler Bezirksvertretungen

3 Gedanken zu „Regionalplanverfahren: Nur noch bis Freitag 17.01.2020 Frist zur Beteiligung!“

  1. Danke für das Übereinanderschieben der jeweiligen Planungen, liebe BI.
    Damit erkennt man erst einmal, wie aus zwei Richtungen eine Barriere aufgebaut wird, die den Grüngürtel klimatisch unterbricht.
    Ich frage mich, warum das Land die Planung des Massregelvollzugs nicht mit in den Unterlagen ausweist?
    So fehlt Information, die doch wichtig für die Beurteilung der Planung ist…

  2. Guten Tag,

    hat jemand eine gut ausformulierte E-Mail und wäre bereit dies als Vorlage per Kommentar zu teilen?
    So machen ggf. mehr Personen mit.

    Ich habe auf die schnelle formlos eine entsprechende E-Mail gesendet (inhaltlich ist diese weit von perfekt entfernt) und daher nicht zum teilen geeignet.
    LG Marco

    1. Hallo Marco, genau so ist es richtig. Persönlich formuliert und unvollkommen ist mehr wert als die perfekte Kopie.
      Nur – riesengroßes Sorry von uns: In der Überschrift war ein Tippfehler, den bisher niemand bemerkt hatte: 17.01.2020 hätte es heißen müssen. Kann aber sein, dass auch Nachzügler noch mit einbezogen werden. Daher trotdzem gut zu schreiben!
      Stichworte sind die immer gleichen:
      – Mehrere Planverfahren gleichzeitig, die die Folgen in der Summe ausblenden
      – Folge: Sicheres Zusammenwachsen der Städte statt der immer beschwörten Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Wasser predigen – Wein trinken)
      – Aufgabe des Grüngürtels
      – Verlust verbrauchenaher landwirtschaftlicher Flächen, die in Zukunft immer wertvoller werden
      – Im Planverfahren Forensik gutachterlich dokumentierter Verlust bei den Schutzgütern
      Tierwelt und deren Lebensraum“, „Klimafunktion“, „Schutzgut Wasser“, „Naherholung“, „Landschaftsbild“, „Schutzgut Boden“, „Schutzgut Luft“.

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