Aufgrund einiger irreführender Presseberichte (Bsp. rechts und unten), versuchen wir an dieser Stelle fehlende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Im Regionalplan ist nur ein Teil der vor 50 Jahren initiierten Planungen für eine gewerbliche Nutzung als Sonderfläche (Z) eingetragen.
Anders als die Berichte nahelegen, bleibt die restliche Fläche weiter als Bereich für gewerbliche Nutzung möglich. - Die bisher unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Kleinen Höhe ist und bleibt auf Planungsebene ein vollständig von Landschaftsschutzgebiet umgebenes Gelände für deren Erhaltung die BI Kleine Höhe seit 1981 kämpft.
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Die Fläche an der Kleinen Höhe befindet sich im neu hinzugekommenen Regionalen Grünzug „Kalklandschaft“:
- Der Regionalplan lässt in diesem Teil die von Wuppertal geplante Änderung des Flächennutzungsplan zu. Er hat aber keine vorschreibende Wirkung in Bezug auf die noch folgenden Planungen. Er kann jederzeit wieder geändert werden.
- Zur Zeit liegt die ursprünglich für Ende 2017 geplante Offenlegung des Bebauungsplans auf Eis, weil politisch Uneinigkeit über die Vorlage des B-Plans herrscht. Siehe WZ vom 21.11.2017.
- Zur Zeit ist darüber hinaus nicht klar, ob eine rechtssichere Grundlage für das Planverfahren an der Kleinen Höhe noch gegeben ist, da das Land die ursprünglich für den Bau einer Forensik vorgesehene Fläche an der Müngstener Straße mglw. weiter wie bisher für Polizeizwecke nutzen will.
Weitere irreführende Presseberichte:
https://wuppertal-total.de
http://www.lokalkompass.de
http://www.wuppertaler-rundschau.de
http://www.njuuz.de
Danke für die Informationen, die mir einiges klarer machen.
Bislang hatte ich mich auf die Berichterstattung in den lokalen Medien verlassen – muss gestehen, dass ich jetzt doch verunsichert bin.
Was dort als unumstößlicher Fakt dargestellt wird, ist anscheinend doch eher als Meinungsmache zu deuten.
Ich fürchte, ich muss mir die Mühe machen, all das, was von Medien und Politik in der Vergangenheit kolportiert wurde, noch einmal neu zu bewerten.