Pressemitteilung MGEPA

25.11.2015 | Presse: Ministerin Steffens und Oberbürgermeister Mucke verabreden Verfahren für Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik in Wuppertal

Stadt und Land kooperieren – Wuppertal leitet Bebauungsplanverfahren für „Kleine Höhe“ ein

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die Stadt Wuppertal und das Land NRW wollen bei der notwendigen Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik für den Landgerichtsbezirk Wuppertal kooperieren. Das haben Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke und Gesundheitsministerin Barbara Steffens miteinander vereinbart. Oberbürgermeister Mucke hat Ministerin Steffens angekündigt, die Stadt werde dem Land so schnell wie möglich eine baureife Fläche zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik auf der „Kleinen Höhe“ im Wuppertaler Stadtbezirk Uellendahl-Katernberg anbieten. Originalpressemitteilung 

Diesen Standort hatte die Verwaltung in die Diskussion gebracht, nachdem das Land im Herbst 2012 eine Standortpräferenz für das Landesgrundstück der Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße verkündet hatte. „Es bleibt dabei, dass der Standort Lichtscheid  aus Sicht der Stadt für eine Forensik nicht in Frage kommt“, bekräftigte dazu Oberbürgermeister Andreas Mucke. „Die Fläche liegt in einem Bezirk, der seit langer Zeit durch attraktive Wohnbebauung in hervorragender Lage geprägt ist und sich in den vergangenen Jahren äußerst positiv weiterentwickelt hat.“ Mucke nennt das große neue Wohngebiet mit Einfamilien- und Reihenhäusern, den Zuzug vieler junger Familien, den Bau eines Kindergartens sowie von Spielplätzen. Alle Planungen seien an dieser Stelle nach dem Auszug der Bereitschaftspolizei auf die Entwicklung eines weiteren hochattraktiven Wohngebietes ausgerichtet, das als städtebauliches Potential für Wuppertal von höchster Bedeutung sei. „Eine Ansiedlung einer Forensik an der Müngstener Straße konterkariert unsere Stadtentwicklung und findet in der Bevölkerung keine Akzeptanz. Um den aus unserer Sicht gänzlich ungeeigneten Standort Lichtscheid auszuschließen, wollen wir daher den Alternativstandort ,Kleine Höhe‘ für das Land planerisch erschließen, auch wenn er für Wuppertal ebenfalls kein Wunsch-Standort ist.“

Maßgeblich für die Standortentscheidung des Landes im Landgerichtsbezirk Wuppertal ist der vor Beginn des zweiten Ausbauprogramms für den Maßregelvollzug mit allen im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Fraktionen abgestimmte Kriterienkatalog. Führt das Bebauungsplanverfahren der Stadt für die „Kleine Höhe“ zu einem zu diesen Rahmenbedingungen passenden Grundstücksangebot an das Land, wäre dieser Standort nach den Bewertungskriterien des Landes aus heutiger Sicht dann besser geeignet als die derzeit vom Land zu favorisierende eigene Fläche an der Müngstener Straße auf Lichtscheid.

„Für die Zusage zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bin ich dem Oberbürgermeister sehr dankbar“, erklärte Ministerin Steffens. „Denn wir brauchen dringend neue Plätze zur sicheren Unterbringung und Therapie von Menschen, die aufgrund einer Erkrankung straffällig geworden sind. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem Schutz der Bevölkerung dient, aber leider nicht immer leicht umzusetzen ist. Deshalb ist die Unterstützung durch eine Kommune sehr wertvoll“, so Steffens weiter.

„Wir wissen, dass der beste Schutz vor kranken Straftäterinnen und Straftätern die Therapie ist“, sagte Oberbürgermeister Mucke. „Aber wir kennen auch die Schwierigkeiten, für die Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik eine geeignete Fläche zu finden. Wuppertal übernimmt hier einmal mehr Verantwortung für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Der Oberbürgermeister kündigte an, er werde dem Rat der Stadt unverzüglich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Kleine Höhe“ mit dem ausschließlichen Ziel der Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik mit 150 Plätzen vorschlagen. Nach ersten Überlegungen könnte der Bebauungsplan, vorbehaltlich eines Beschlusses des Stadtrates, Ende 2017 aufgestellt sein. Unmittelbar darauf würde das Land einen Bauantrag stellen. Der Baubeginn könnte bei positivem Verlauf dann im Frühjahr 2019 erfolgen.

Unter den dem Land derzeit zur Verfügung stehenden Grundstücken für den Bau einer Maßregelvollzugsklinik im Landgerichtsbezirk Wuppertal ist die bereits vorläufig als Standort benannte landeseigene Fläche an der Müngstener Straße aus Landessicht nach wie vor die am besten geeignete. Ausschlaggebend dafür ist das Planungsrecht, das hier am ehesten einen Neubau zulässt. Im Rahmen der notwendigen formal-gesetzlichen Abwägung, welches Grundstück vorzuziehen ist, kann die „Kleine Höhe“ erst dann als besser geeignet eingestuft werden, wenn die Stadt für diese Fläche die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sie dem Land zum Verkauf anbietet. Aufgrund des Angebots von Oberbürgermeister Mucke stelle das Land die abschließende Standortentscheidung deshalb zunächst zurück, erklärte Ministerin Steffens.

Bis die Stadt im Rahmen des nun angekündigten Verfahrens die „Kleine Höhe“ in der für das Land erforderlichen Weise anbieten kann, muss das Land zur Vermeidung von weiterem Zeitverlust für den Fall heute nicht erkennbarer Schwierigkeiten zunächst parallel die planerischen Vorbereitungen zur Nutzung der Fläche an der Müngstener Straße fortsetzen. Dazu zählt auch die vorsorgliche Beantragung eines Bauvorbescheids. Ministerin Steffens: „Uns ist sehr an einem Einvernehmen mit der Stadt Wuppertal gelegen. Durch lange Verhandlungen mit der Diakonie Aprath, die nach fast zwei Jahren plötzlich und unerwartet einseitig beendet wurden, haben wir im Landgerichtsbezirk Wuppertal allerdings schon sehr viel Zeit verloren. Deshalb müssen wir im weiteren Verfahren Risikovorsorge gegen einen erneuten, für das Land nicht beeinflussbaren enormen Zeitverlust treffen. Allerdings ist klar: Wir werden keine irreversiblen oder kostenintensiven Schritte bezüglich der Müngstener Straße einleiten, solange die Stadt in dem von ihr angekündigten Zeitplan an der ,Kleinen Höhe‘ die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.“

Oberbürgermeister Mucke betonte: „Zweifel, dass wir für das Land wie vereinbart die ,Kleine Höhe‘ entwickeln können, habe ich nicht. Deshalb hätte ich mir natürlich gewünscht, dass das Land die Fläche an der Müngstener Straße als Option für eine Forensik direkt aufgibt. Nach einem ausführlichen Gespräch mit der Ministerin und ihren Fachleuten aus dem Ministerium kann ich jedoch die formalen Zwänge und das Bedürfnis des Landes nach Planungssicherheit nachvollziehen. Ich erwarte jedoch, dass das Land den Antrag auf Bauvorbescheid zurückzieht, sobald die planerischen Grundlagen für einen Bau auf der ,Kleinen Höhe‘ gegeben sind.“

Mucke kündigte an, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend in das Verfahren einbezogen wird. „Wir wollen gemeinsam mit dem Land die Bürgerinnen und Bürger, Kirchen und psychosoziale Netzwerke von Anfang an auch konzeptionell in die Planung und Realisierung einer forensischen Klinik einbinden und dabei Vertreterinnen und Vertreter bestehender forensischer Einrichtungen einbeziehen.“

 

Hintergrund:

Hier finden Sie den Kriterienkatalog zur Auswahl von potenziellen Standorten für Maßregelvollzugskliniken in Nordrhein-Westfalen:
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2015/pm20151125b/index.php
(verwaist)
BI-Archiv: Allgemeiner_Kriterienkatalog_zur_MRV-Standortauswahl

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