In einem offenen Brief an die Velberter Fraktionen zeichnet die Grüne den Weg zur Forensik-Entscheidung nach. Die Kritik verstehe sie nicht.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens reagierte mit einem Brief auf die Velberter Ratssitzung am Dienstagabend. Archivdpa/Jan-Philipp Strobel
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens reagierte mit einem Brief auf die Velberter Ratssitzung am Dienstagabend. Archiv

Neviges. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kann die Kritik aus Velbert nicht nachvollziehen. Mit dem neuen geplanten Forensikstandort – das überraschte kaum – zeigte sich der Velberter Rat nicht einverstanden. SPD–Landtagsabgeordneter Volker Münchow bemängelte speziell den mangelhaften Informationsfluss. Jetzt reagierte Steffens mit einem offenen Brief an die Fraktionen.
Offener_Brief_Steffens_2015-12-09Originalartikel 

Darin heißt es: „Dass das Land die Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik im Landgerichtsbezirk Wuppertal plant, ist seit langem öffentlich bekannt. Auch Ihrer Gemeinde hatte ich 2011 zu Beginn der Standortsuche in einem Schreiben die Notwendigkeit dieses Vorhabens ausführlich dargelegt.“

Die Stadt Wuppertal habe von ihrer Möglichkeit der Mitwirkung Gebrauch gemacht und dem Land am 25. November 2015 öffentlich angeboten, eine Fläche auf der sogenannten ,,Kleinen Höhe“ ausschließlich für den Bau einer Maßregelvollzugsklinik für das Land zu entwickeln. Weiter heißt es: „Diesem Schritt war vorausgegangen, dass wir als Land eine andere Fläche in Wuppertal ausgewählt haben, für die sich die Stadt Wuppertal aber eine andere bauliche Entwicklung vorstellt. Die Fläche ,Kleine Höhe’ hatte die Stadt Wuppertal zuvor schon einmal öffentlich angeboten. Von daher war Ihnen auch diese mögliche Option bereits bekannt.“ Damals habe die Stadt Wuppertal die Pläne allerdings zunächst nicht so weit konkretisiert, dass daraus eine ernsthafte Option werden konnte.

Jedoch: „Wenn nunmehr eine Stadt dem Land zur Errichtung einer Maßregelvollzugsklinik ein Grundstück in einer Weise anbietet, dass es unter den für das Land in diesem Landgerichtsbezirk verfügbaren Grundstücken am besten geeignet wäre, hat das Land am Ende gar keine andere Wahl, als sich für diesen Standort zu entscheiden. Wenn eine Kommune sich in dieser Form für das Gemeinwohl einbringt, halte ich es aber auch für eine Selbstverständlichkeit, so zu entscheiden. Obwohl das Handeln in diesem Fall von der Stadt Wuppertal ausgeht, habe ich den Bürgermeister Ihrer Stadt vorab über die Pläne informiert und ihm erläutert, wie das Land mit dem öffentlichen Angebot der Stadt Wuppertal umgehen wird.“