„im Rahmen der durch den Rat der Stadt beabsichtigten Beschlussfassung zur Beauftragung eines B-Planverfahrens geben wir hier noch einmal eindringlich vor Beschlussfassung zu bedenken, dass das geplante Vorhaben, die Bebauung der Kleinen Höhe mit einer forensischen Klinik, weder dem Koalitionsbeschluss der Landesregierung 2010-2015 von NRW – SPD-Bündnis 90/Die Grünen gemäß den Prinzipien der „Allianz der Fläche“, noch den Grundsätzen der Angemessenheit entspricht, da hinreichend geeignete Brach-Flächen zum beabsichtigten Vorhaben zur Verfügung stehen. Unter anderem wird in der „Allianz der Fläche“ gefordert:
Originalartikel
1. Reduzierung des Flächenverbrauchs von über 20 ha/Tag auf mind. 5/bis 2020
2. Vorrang des Flächenrecyclings
3. Schonung naturnaher Flächen im AußenbereichSchonung naturnaher Flächen im Außenbereich
4. Förderung der Innenentwicklung durch Wiedernutzung innerstädtischer Brachflächen
5. Minimierung von Infrastrukturkosten durch Nutzung bereits vorhandener Erschließungseinrichtungen
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass nicht nur die beabsichtigte Erweiterung und Ausdehnung auf die Erschließung der kompletten Fläche (Initialbebauung der Forensik für ein umgebendes Gewerbegebiet) auf erhebliche Probleme der EU Wasserschutzrichtlinie mit dem „Verschlechterungsverbot für Gewässer“ stoßen wird. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) wird durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich gestärkt (Urt. v. 01.07.2015, Az. C‑461/13). Schon relativ geringe Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich verboten. Das gilt nicht nur allgemein für Bewirtschaftungspläne, sondern auch für Einzelprojekte.
In der Stellungnahme der BI Kleine Höhe zum GRW Förderantrag der Stadt Wuppertal im Rahmen des „Regionalen Strukturprogramms für die Förderperiode 2014-2020“ wurde ausführlich dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und das Handwerk des Landes NRW und dem Büro der Staatskanzlei mitgeteilt, dass eine Förderung auf Grund der unökonomischen Rahmenbedingungen kritisch zu prüfen sei. Laut Aussage von Frau Eckermann auf Nachfrage des WDR vom 25.02.15, ist eine Erstellung eine Bebauungsplanes zur Zeit nicht beabsichtigt. „Eine wesentliche Voraussetzung hierfür wäre eine Förderzusage im Rahmen des Regionalen Strukturprogramms.“ Dazu liegen auch derzeit noch keine Ergebnisse vor. Finanzielle Folgen für den Nothaushalt sind bis dato nicht absehbar.
Neben den bereits durch Gutachten beschrieben ökologischen Negativauswirkungen für Flora und Fauna ergeben sich erhebliche Bedenken hinsichtlich einer wirtschaftlich angemessenen Vorhabenprüfung.“
Bürgerinitiative „Kleine Höhe“
Nun wohnen wir schon 35 jahre in Neviges.
Als gebürtige Wuppertaler sind wir stolz auf unsere Schwebebahn , aber sollte hier eine Forensik entsteheb, kann man Wuppertal nur noch als Knaststadt bezeichnen.
Ich denke, dass es mit Ronsdorf und Siemonshöfchen genug ist.
Aber vielleicht findet sich ja ein geeignetes Plätzchen in der Nähe des Wohnortes von Herrn Mucke.