wz-Print / digital 13.02.2016
Achtung: Kleiner Fehler im Artikel der WZ: Die Bezirksvertretung tagt am 18.02. und der Stadtentwicklungsausschuss am 25.02.2016.
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ANALYSE Der Bedarf an Einrichtungen für kranke Straftäter ist groß. Daher wird die NRW-Ministerin keine Kompromisse machen.
Von Andreas Boller
Die gemeinsame Informationsveranstaltung des NRW-Gesundheitsministeriums und der Stadt Wuppertal am Donnerstag in der Gesamtschule Barmen hat eine Fülle von Informationen zur geplanten forensischen Einrichtung auf der Kleinen Höhe gebracht. Nicht alle Informationen sind neu, und nicht alle Fragen aus dem Kreis der 200 Teilnehmer konnten zu deren Zufriedenheit beantwortet werden. Hier ein Überblick.
Warum muss überhaupt eine Forensik gebaut werden?
Laut Gesundheitsministerium Steffens ist der Bedarf für eine Forensik im Landgerichtsbezirk Wuppertal groß. 800 000 Einwohner leben dort, statistisch gesehen sind 20 000 Menschen darunter, die im Verlauf ihres Lebens eine Psychose erleben und möglicherweise wegen dieser Erkrankung eine Straftat begehen. Pro Jahr werden 40 Menschen aus dem Bezirk in den Maßregelvollzug überwiesen. Für sie gibt es im Landgerichtsbezirk Wuppertal noch keine Therapieplätze.
Hat Wuppertal nicht schon genügend Strafanstalten?
Dieses Argument zählt laut der Gesundheitsministerin nicht. Sie zählt Städte wie Bielefeld oder Remscheid auf, wo es sowohl Justizvollzugsanstalten als auch psychiatrische Kliniken gibt. Wuppertal sei weit davon entfernt, die Rangliste anzuführen.
Nach welchen Kriterien werden Forensik-Standorte ausgewählt?
Trotz bohrender Fragen gibt das NRW-Gesundheitsministerium darüber keine Auskunft. Selbst die Stadt Wuppertal wird nicht vor dem Abschluss des Verfahrens erfahren, welche zehn potenzielle Forensik-Standorte auf der Liste von Steffens stehen. Auf Platz eins rangiert nach dem Kriterienkatalog des Ministeriums die Kleine Höhe. Der Standort Müngstener Straße auf Lichtscheid ist Nachrücker, sollte das Bebauungsplanverfahren für die Kleine Höhe bis Ende 2017 nicht abgeschlossen sein. Die Kandidaten auf den Plätzen drei bis zehn gibt Barbara Steffens nicht bekannt. Genauso wenig wie den Kriterienkatalog. Der sei objektiv, heißt es. Mögliche Standorte würden nicht öffentlich gehandelt, weil sich sonst sofort Bürgerinitiativen bildeten. Die Ministerin will die weiteren Kandidaten in Reserve halten.
Warum schützt die Ministerin von den Grünen die Kleine Höhe nicht?
Weil sie nach eigener Aussage keine juristische Handhabe gegen eine Stadt hat, die einen Standort mit einem gültigen Bebauungsplan vorschlagen kann. Liegt der B-Plan bis Ende 2017 vor, liegt es in der Hoheit der Stadt, den Forensik-Standort auszuwählen. Das hätte die Stadt übrigens schon 2010 tun können, als das NRW-Gesundheitsministerium die Kommunen und Gemeinden um Vorschläge bat. Doch die Stadt Wuppertal machte keine Vorschläge, kein einziger ging beim Ministerium ein.
Was hat der Rat der Stadt
bisher beschlossen?
Es gibt einen Ratsbeschluss, mit dem der Forensik-Standort Müngstener Straße (Gelände der Bereitschaftspolizei) abgelehnt wird. Die entscheidende Abstimmung zur Kleinen Höhe wäre die Verabschiedung des Bebauungsplans. Die Kleine Höhe ist zurzeit noch als Gewerbegebiet ausgewiesen. Am 25. Februar wird in der Bezirksvertretung Uellendahl/Katernberg über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans abgestimmt.
Wie hält es die Ministerin
mit der Frist bis Ende 2017?
Steffens weist darauf hin, dass durch die Verweigerung der Städte, potenzielle Standorte zu melden, und das Scheitern der Verhandlungen mit der Bergischen Diakonie Aprath im vergangenen Jahr bisher viel Zeit vergeudet wurde. Um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren, wird sie an der Frist, die sie der Stadt bis Ende 2017 gesetzt hat, festhalten müssen. Wenn bis dahin der B-Plan Kleine Höhe nicht verabschiedet ist, wird an der Müngstener Straße gebaut. Eine Neuaufnahme der Suche wird es, so Steffens, nicht geben.
Quelle: wz-digital
Leider sind Fehler im WZ-Artikel enthalten. Der Rat hat bsiher zwei Beschlüsse gefasst. Die BV berät am 18.2.. Die Entscheidung am 25.2. trifft nicht die BV, sondern der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung.
Danke für den Hinweis!