Ansiedlung einer forensischen Klinik auf der Kleinen Höhe oder an der Parkstraße
Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort_Kleine_Hoehe
Sehr geehrter Herr Müller,
das B-Planverfahren zur Ansiedlung einer forensischen Klinik auf der Kleinen Höhe soll weitergeführt werden. In einem Schreiben des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug heißt es, dass das Land NRW die Fläche auf der Kleinen Höhe mittlerweile priorisiere, allerdings auch die Fläche an der Parkstraße, die ursprünglich für die Bereitschaftspolizei vorgesehen war, für geeignet halte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es für die Stadt Wuppertal, das B-Planverfahren 1230 – Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe zu beenden und dem Land NRW vorzuschlagen, die forensische Klinik auf der Fläche an der Parkstraße zu bauen?
- Welche verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Fortführung des B-Planverfahrens 1230 – Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe, die restliche Fläche von einer Bebauung frei zu halten?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert Yazgülü Zeybek
Fraktionsvorsitzende Stadtverordnete
Quelle: www.grüne-wuppertal.de