seit dem 13. April ist der neue Regionalplan Düsseldorf rechtskräftig, in dem für Wuppertal für einen Teil des Gebietes der Kleinen Höhe zwischen Wuppertal und Velbert-Neviges die neue Kennzeichnung „ASB-Z“ als allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbestimmung festgelegt worden ist.
Zu diesem vorhersehbaren Verfahrensschritt hat die Bürgerinitiative „Kleine Höhe“ folgende Anmerkungen:
Mit diesem regionalrechtlichen Schritt ist eine weitere planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer forensischen Klinik geschaffen, nicht jedoch das konkrete Bebauungsrecht vor Ort, denn die Aufgabe des Regionalplans Düsseldorf ist nicht, einen konkreten kommunalen Bebauungsplan festzulegen. Der zugehörige Bebauungsplan für den Bau einer forensischen Klinik auf der Kleinen Höhe ist von den poltischen Gremien in der Stadt Wuppertal wie z.B. der Bezirksversammlung Uellendahl-Katernberg oder vom Rat weder diskutiert noch gar verabschiedet worden, er ist weder rechtskräftig noch vorhanden.
Das Bebauungsplanverfahren ist also noch gar nicht in Gang gekommen und kann daher weder große noch kleine Hürden nehmen, wie in einigen Printmedien seit dem 13.4. zu lesen war.
Außerdem ist mit der Kennzeichnung eines Gebietes im Regionalplan nicht automatisch oder gar zwangläufig gesagt, dass die Umsetzung eines Projektes unproblematisch, d.h. ohne Schwierigkeiten möglich ist. Es gibt noch ausreichend Gründe gegen die Planung und Umsetzung des Klinikprojektes auf der Kleinen Höhe, die nicht nur in den bisher vorhandenen, aktuellen oder auch in den vier veralteten Gutachten zum zugehörigen FNP zu finden sind.
Ein Problem ist z.B. auch die nach wie vor im aktuellen Regionalplan nachgewiesene Restfläche als Gewerbegebiet. Die Uneinigkeit der Großen Koalition im Wuppertaler Rat über die zukünftige Verwendung dieser zur Zeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Restfläche zeigte sich in dem Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters Mucke, nach dem Bau der Maßregelvollzugsklinik die Fläche nicht mehr als Gewerbegebiet zu nutzen und dem vehementen Eintreten der CDU-Fraktion für die Erschließung der Fläche als Gewerbegebiet. Diese Spaltung der GroKo führte sogar zu einem Absetzen des TOP „Beschlussfasssung des B-Plans 1230 Maßregelvollzug Kleine Höhe“ von der Tagesordnung der Bezirksversammlung Uellendahl-Katernberg in 2017 noch vor der Neuorientierung des Landes NRW. Die Probleme mit dem Standort einer forensischen Klinik in Wuppertal sind also durchaus auch hausgemacht und kommen nicht nur von außen.
Es ist auch bekannt, dass die Verabschiedung des konkreten Bebauungsplans 1230 „Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe“ zur Zeit nicht nur von den örtlichen politischen Mandatsträgern abhängt. Denn nachdem das Land NRW die Vereinbarung des Gesundheitsministeriums NRW unter der ehemaligen Ministerin Barbara Steffens mit der Stadt Wuppertal Anfang 2018 aufgekündigt hatte durch dessen aktuelles Vorhaben der Prüfung des landeseigenen Standortes Müngstener Strasse als zukünftiger Standort der Bereitschaftspolizei ist auch die Entscheidung des Landes NRW für den Standort einer forensischen Klinik in Wuppertal noch offen.
Dies führt die Mitglieder der Bürgerinitiative Kleine Höhe zu dem Hinweis darauf, dass die Stadt und das Land an einer Neueinschätzung der Sachlage nicht vorbeikommen werden, wenn z.B. die Entscheidung dahingehend getroffen worden ist, dass der Umzug der Bereitschaftspolizei an die Parkstrasse nicht stattfindet.
Auch deswegen hat die Bürgerinitiative Kleine Höhe in einem Bürgerantrag nach Par. 24 GO und in einem persönlichen Statement vor dem Wuppertaler Hauptausschuss Anfang diesen Jahres den Rat aufgefordert, sich neu zu orientieren in der Forensikfrage. Jetzt hat Wuppertal die Chance, darauf hinzuweisen, dass die alte Verpflichtung zur Aufnahme einer Maßregelvollzug auf Wuppertaler Stadtgebiet nicht mehr besteht. Wann nutzen die Wuppertaler Entscheidungsträger diese Chance, sich neu zu orientieren und nicht nur dem Willen des Landes nachzukommen, sondern auch den Wünschen der Wuppertaler Einwohner bzw. der Wählerinnen und Wähler auch der MandatsträgerInnen der Groko, wenn nicht jetzt?
In jedem Fall muss eine Begründung für den einen oder anderen Standort einer Maßregelvollzugsklinik gerichtsfest sein, das heißt, dass es klare und nachvollziehbar Gründe geben muss, warum das Gelände x nicht geeignet ist bzw. die „Kleine Höhe“ geeigneter ist.
Über eine Veröffentlichung unseres obigen Statements in Ihrer Zeitung würden wir uns sehr freuen. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Homepage www.kleinehoehe.de