Ziele der Raumplanung im klaren Widerspruch zur Planung an der Kleine Höhe

Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme. Dabei kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Beobachtungen an. Weisen Sie auf Dinge hin, die Sie in den Unterlagen als nicht ausreichend berücksichtigt ansehen.

Flächennutzungsplan

3.15.3 Ziele - Flächen für die Landwirtschaft, 
- Der Erhalt der bergischen Kulturlandschaft als intakte Landschaft soll gefördert werden.
- Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe einschließlich der landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen als ein wesentliches Element der Lebensmittelproduktion und im Interesse einer verbrauchernahen regionalen Erzeugung erhalten und entwickelt werden.
- In Bereichen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen soll die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Möglichkeit vermieden werden.

2.5 Ziele zur Steuerung der nachhaltigen Siedlungs- und Freiraumstruktur
- Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Flächeninanspruchnahme im Freiraum haben. Unter Beachtung vorhandener Restriktionen sollen Siedlungsbrachen und Baulücken wiedergenutzt und der Siedlungsbestand behutsam verdichtet werden.
- Der Freiraum soll mit seinen vielfältigen Funktionen geschützt und entwickelt werden.
- Das vorhandene Freiraumverbundsystem soll sowohl innerörtlich als auch gesamtstädtisch weiterentwickelt werden. Große zusammenhängende Freiräume sollen geschützt werden.

2.5.3 Planungsgrundsätze für den Bereich Freiraum...
Landschaft / Biotope 
Regionale Grünzüge sollen geschützt und entwickelt werden. Freiflächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sollen erhalten und entwickelt werden, wobei eine Biotopvernetzung durch Gewässer, Hecken und andere linienförmige Elemente angestrebt werden soll. 
 - Lebensräume und Lebensstätten seltener Tiere und Pflanzen sollen geschützt werden. 
 - Die Landschaft soll nachhaltig geschützt und entwickelt werden. 
 - Die Landschaft soll als Erholungsraum gesichert und aufgewertet werden. Flächen mit besonderer 
 Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild sollen erhalten und entwickelt werden.
...
Boden 
 - Der zukünftige Freiflächenverbrauch und die zusätzliche Versiegelung als Folge der Siedlungstätigkeit sollen auf das im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung erforderliche Maß begrenzt werden. 
 - Entsiegelung soll gefördert werden. 
 - Seltene, unbelastete, leistungsfähige, wertvolle und empfindliche Böden sollen geschützt und gesichert werden. 
...
Landwirtschaft 
 - Der Erhalt der bergischen Kulturlandschaft als intakte Landschaft soll gefördert werden.
  • Die Planungen an der Kleinen Höhe widersprechen diesen Zielen.
Landschaftsplan-Nord
Allgemeine Ziele = Ziele Flächennutzungsplan
Landesentwicklungsplan

2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum 
Als Grundlage für eine nachhaltige, umweltgerechte
und den siedlungsstrukturellen Erfordernissen
Rechnung tragende Entwicklung der Raumnutzung
ist das Land in Gebiete zu unterteilen, die
vorrangig Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum)
oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum)
erfüllen oder erfüllen werden.
...
Die mit der nachhaltigen Raumentwicklung verbundene Umweltvorsorge und Sicherung von Ressourcen verlangt im dicht besiedelten und stark industrialisierten Nordrhein-Westfalen gleichermaßen einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Siedlungsraum und dem Freiraum. Angesichts der Siedlungsdynamik, die erst in den letzten Jahren eine Abschwächung erfahren hat, bleibt die Sicherung unverbauten und unversiegelten Raumes als Voraussetzung für die Erhaltung und Regeneration der natürlichen Lebensgrundlagen eine zentrale raumplanerische Aufgabe. Die Schaffung und Sicherstellung gesunder Umweltbedingungen ist ebenfalls eine Voraussetzung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

7.1-5 Grünzüge
In den Regionalplänen sind besonders in verdichteten Räumen regionale Grünzüge festzulegen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu vermeiden und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit, lufthygienische und klimatische Ausgleichswirkungen, eine Vernetzung von Biotopen,
die Landwirtschaft sowie für andere Freiraumfunktionen zu sichern und zu entwickeln.
Regionalplan, Grundsatze:

Seite 7:
„Raumbedeutsam“ bedeutet nicht zwingend, dass eine besonders große Fläche in Anspruch genommen werden muss. So sind ggf. auch kleinflächige Vorhaben raumbedeutsam, wenn sie Standortentscheidungen auf angrenzenden Bereichen beeinflussen und damit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflussen. Ferner können auch kleinflächige Vorhaben großflächige Auswirkungen haben, wenn sie im Sinne einer „Salami-Taktik“ sukzessive
realisiert werden.
  • Genau diese Salami-Taktik scheint der Plan einiger Politiker zu sein. Im ersten Schritt die forensische Klinik. Dann, in ein paar Jahren, das passende Gewerbe drum herum.  Die Gutachten z.B. zum Landschaftsbild werden dann feststellen, dass in einem sowieso schon von einer Forensik belastete Landschaftsbild die hinzukommenden Gewerbebauten nun auch nichts mehr verschlimmern.
    Die Folge dieser Taktik: Das komplette Gelände wird zum Gewerbegebiet. Der Grüngürtel würde für immer zerstört.
Typische Darstellung in den Plänen, die so tun, als wäre die Kleine Höhe bereits ein Gewerbegebiet. Quelle: Umweltbericht, S. 13

Ganz aktuell:

 

 

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