Infos und Anregungen für Ihre persönliche Stellungnahme
Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen für Sie vorbereitet. Die Tipps sollen neugierig machen auf die offengelegten Dokumente und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme mit Ihren Gedanken und Informationen zur Sache.
In der Begründung zur Offenlegung wurden zwölf Standorte ab einer Mindestgröße von etwa 5 ha untersucht.
Weiter Textpassagen zum Thema Standortvergleich finden sich im Umweltbericht:
Umweltbericht 5.1 / S. 62 ff. Alternativendiskussion FNP-Ebene ... In diesem Zusammenhang ist auf die Flächenvorauswahl anhand eines landesweiten Kriterienkatalogs durch das Land NRW sowie die Standortalternativenprüfung der Stadt Wuppertal zu verweisen (vgl. STADT WUPPERTAL, 2017). Im Rahmen dieser Prüfung wurden stadtweit insgesamt zwölf Standorte ab einer Mindestgröße von etwa 5 ha untersucht. Hierbei wurden unter Beachtung der Vorgaben des Gebietsentwicklungsplans (GEP 99) bzw. des in Aufstellung befindlichen Regionalplans potenziell geeignete Flächen innerhalb der festgelegten Siedlungsbereiche (GIB / ASB) in den Fokus genommen. Eine ausreichende Flächeneignung und -verfügbarkeit wurde hierbei lediglich für die Standorte "Lichtscheid" (vgl. Abb. 20) und die gewerbliche Reservefläche "Kleine Höhe" festgestellt. ...
- Weder Umweltbericht noch die Begründung sagen, welche Standorte über die Kleine Höhe hinaus in der Diskussion mit dem Land überhaupt in Betracht gezogen wurden. Die s.g. Voranalyse folgt der politischen Vorgabe:
Umweltbericht 5.1 / S. 62 ff. weiter... Da unter Beachtung dieser Voranalyse nur diese beiden Flächen als realistische Forensik Standorte im Stadtgebiet in Frage kommen, beschränkt sich die Alternativendiskussion der Umweltprüfung in Abstimmung mit der Stadt Wuppertal auf diese beiden Flächen.
- Dieser Wuppertaler Standortvergleich – von den BI’s seit 2012 unter dem Transparensgesichtspunkt gefordert – ist nun im Juli 2017, 5 Jahre nach der ersten Resolution im Rat, in der Begründung zur Offenlegung nachgeholt worden.
- Gleichzeitig erweckt die Begründung zur Offenlegung den Eindruck, als hätte es diese Überlegungen von Beginn an gegeben. Schwer zu glauben, bei nicht mal 3 Wochen Zeit zwischen Ministeriumsinfo, OB-Ausruf und Ratsbeschluss.
Umweltbericht 5.1 / S. 63 weiter ... Die rund 9 ha große Fläche "Lichtscheid" in Wuppertal-Barmen wird derzeit durch die Bereitschaftspolizei des Landes NRW genutzt, die jedoch in den Bereich der JVA Ronsdorf verlagert werden soll. ...
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Diese ca. 5 ha große Fläche fehlt im Vergleich! Die vom Land favorisierte Fläche der Bereitschaftspolizei „Lichtscheid“ ist nur dann verfügbar, wenn die Bereitschaftspolizei wirklich wie geplant auf das landeseigene Gelände an der JVA zieht. Alternativ käme dieser Standort aber auch direkt für die forensische Klinik in Frage und die Bereitschaftspolizei könnte am Standort verbleiben.
Begründung S. 22 BewertungsgegenüberstellungBedeutung der Wohnbaupotentialfläche Lichtscheid "Die Wohnbaupotentialfläche Müngstener Straße wurde nicht im Handlungsprogramm Wohnen aus 2009 benannt, da zu diesem Zeitpunkt die Nutzungsaufgabe durch die Bereitschaftspolizei noch nicht bekannt war. Spätestens mit der internen Fortschreibung der Wohnbauflächenpotentiale in 2013 wurde die Liegenschaft jedoch als wichtige und zudem größte Wohnbaupotentialfläche Wuppertals erfasst."
- Falsch! Eine Arbeitsgruppe bei der Polizei zum Thema Wegzug von Lichtscheid wurde unseren Informationen nach im Jahre 2005 gestartet.
- Daher wirkt diese Erklärung nachgeschoben. Erst 2015, in der zweiten Resolution wird die Wohnbebauung erstmalig erwähnt. Es setzte sich offenbar die Erkenntnis durch, dass das Argument der geringeren Zumutbarkeit für die Bürger nicht trägt.
- Erst im Herbst 2016, wurde für die „Wohnbaupotentialfläche“ ein Aufstellungsbeschluss verfasst:
Begründung S. 21 ... Der Standort Lichtscheid wird durch das Land NRW als geeigneter und verfügbarer Standort für die Maßregelvollzugsklinik angeführt. Eher geringe ökologische Wertigkeit aufgrund der vorhandenen Bebauung. Seitens der Stadt wird das ca. 9 ha große Areal als Wohnungsbaupotentialfläche angesehen. Hierzu wurde im Herbst 2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1237 gefasst
- Das Gelände auf Lichtscheid befindet sich nicht in städtischen Besitz und ist daher gar nicht planbar. Die komplette Argumentation ist daher hypothetisch.
- Aus unserer Sicht geht es in dem gesamten Verfahren nur darum, eine Forensik auf den Südhöhen der Stadt zu verhindern und in der Norden der Stadt an den Stadtrand nach Neviges zu verschieben und gleichzeitig das – aus Umweltgründen – praktisch nicht erschließbare Gelände an der Kleinen Höhe endlich mit einer Initialbebauung zu versehen.
Begründung S. 25... "Allerdings ist auch festzuhalten, dass die Kleine Höhe nur unter größeren Schwierigkeiten und Einschränkungen als Gewerbefläche entwickelt werden kann."
- Weitere Bebauung mit Gewerbe wird danach aus unserer Sicht dann leichter. Nachfolgende Umweltgutachten würden die Forensik zum Anlass nehmen, die Landschaft als weniger schützenswert einzustufen. Siehe „Salamitaktik“ in den Leitlinien der Raumplanung.
Begründung S. 25 "Prinzipiell umsetzbar wäre eine oder mehrere Windkraftanlagen im Gebiet, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss."
- Warum muss darauf nicht weiter eingegangen werden?
- Eine Windkraftlösung wäre möglicherweise eine nachhaltige und ökologischere Lösung gewesen als die Forensik an diesem Standort.
- Die Planung wurde mit Bekanntwerden der Verschiebungsidee Lichtscheid > Kleine Höhe von der städtischen Tochter Stadtwerke Wuppertal eingestellt. Die Entscheidungswege sind intransparent. Ein Zwischenstand der bis dahin erfolgen Untersuchungen wurde nie veröffentlicht.
Umweltbericht S. 64 Alternativdiskussion auf FNP-Ebene In der gegenüberstellenden Gesamtbewertung zeigt sich, dass eine Nachnutzung der Fläche "Lichtscheid" im Vergleich zur erstmaligen Inanspruchnahme im Freiraum der Kleinen Höhe insgesamt zu deutlich geringeren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter und insbesondere den Naturhaushalt führen wird. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Tatsache, dass es sich um einen baulich vorgenutzten Standort handelt, der integriert im Siedlungsraum liegt. Durch die Wahl des Standorts "Lichtscheid" ließe sich eine Beanspruchung zusätzlicher Flächen im Freiraum vermeiden; zudem wäre dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen. Nach derzeitigem Planungsstand ist für diesen Bereich jedoch die anderweitige Nachnutzung zu Wohnzwecken vorgesehen.
- Fazit des Umweltberichts: Für die Umwelt wäre es klar besser die Forensik auf Lichtscheid zu bauen. Aber die Planung sieht etwas anders vor.
- Unser Fazit: Der Bericht führt den politischen Entscheidern ihre Politik von gestern vor Augen.
Fiktiver Standortvergleich der BI Kleine Höhe, der überhaupt erst dazu führte, dass ein Standortvergleich in den Planungsunterlagen ergänzt wurde.