Natur und Umwelt

Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme. Dabei kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Beobachtungen an. Weisen Sie auf Dinge hin, die Sie in den Unterlagen als nicht ausreichend berücksichtigt ansehen.

Landschaftsschutz

Die grünen Gebiete zeigen die Bereiche rund um die Kleine Höhe, die im Geoportal als Landschaftsschutzgebiet gekennzeichnet sind. (Montage BI Kleine Höhe, rot Gewerbegebiet, blau Forensik)
Umweltbericht S.24
Prognose bei Realisierung der Planung
 
Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Es kommt jedoch zu einer Beanspruchung von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Unter Beachtung der Gewerbedarstellung des bislang gültigen FNP sowie der nur temporären Erhaltungsintention des Landschaftsplans (vgl. Kap. 3.4), ist die geplante Entwicklung jedoch zulässig.
  • Nur der 40 Jahr alte, niemals auf die aktuellen Ziele angepasste temporäre Status macht diese Planung erst möglich! Der Status wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Hinweis auf „Vertrauensschutz“ fortgeschrieben. Quelle: Konzept-Kulturlandschaft.pdf
Umweltbericht S.68
Abschließende Gesamtbewertung

In der Gesamtbetrachtung ergeben sich insbesondere durch die Neubeanspruchung und Versiegelung von Flächen im Außenbereich erhebliche Auswirkungen auf den Freiraum und Freiraumverbund sowie den Bodenhaushalt, die nur bedingt kompensierbar sind. Vor diesem Hintergrund zeigt die Alternativenbetrachtung, dass eine Nachnutzung des Standorts "Lichtscheid" im direkten Vergleich zu deutlich geringeren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter führen würde. Nach derzeitigem Planungsstand ist für diesen Bereich jedoch die anderweitige Nachnutzung zu Wohnzwecken vorgesehen. In Bezug auf die übrigen Umweltmedien können Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie eine angepasste Standortplanung zu einer Abwendung erheblicher Auswirkungen beitragen. Ihre Konkretisierung und Festsetzung ist auf der nachfolgenden Planungsebne zu beachten. Es ist darauf zu verweisen, dass im Vergleich zu der bislang gültigen FNP-Darstellung als gewerbliche Baufläche durch die FNP-Änderung insgesamt keine zusätzlichen bzw. teilweise geringere Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten sind.
  • Der Umweltbericht stellt zweifelsfrei fest, dass der Bau der Forensik zu erheblichen (negativen) Auswirkungen auf die Schutzgüter führen wird.
  • Der Umweltbericht stellt fest, dass der Bau der Forensik auf Lichtscheid geringere Auswirkungen auf die Schutzgüter nach sich ziehen würde.
  • Der Verweis auf die Darstellung als Gewerbefläche führt gleichzeitig in Leere, da es keine realisierte Gewerbebebauung gibt.

Artenschutz:

Artenschutzgutachten S. 21

Neben zwei Fledermausarten sind im Artenschutzgutachten vor allem die heimischen Vögel von Belang. Hier kommt es darauf an, eine Eingabe zu machen, wenn Sie (abweichende?) Beobachtungen dokumentieren könnten.
Siehe auch: Artenschutz_WEA_Kleine-Hoehe.pdf Hinweis: Der Fokus dieses Gutachtens lag auf der Windenergieanlage.

Artenschutzgutachten 4.2.9S.31
Arten der Feldflur und landwirtschaftlich genutzter Kulturlandschaften
Aufgrund der Landschaftsstruktur sowie der dominierenden ackerbaulichen Nutzung bietet das Plangebiet für typische Arten der Feldflur und bäuerlicher Kulturlandschaften grundsätzlich günstige Lebensbedingungen. Unter Berücksichtigung der intensiven Bewirtschaftung sowie der vorhandenen Randeinflüsse durch Hundeauslauf und die Straßennähe liegen jedoch auch Vorbelastungen vor, die u.a. zu einem verminderten Bruterfolg führen könnten.

... Im Folgenden werden die vorliegenden Kartierungsergebnisse für die einzelnen nachgewiesenen Arten der Feldflur und landwirtschaftlich genutzter Kulturlandschaften in einer Kurzübersicht zusammenfassend dargelegt: Gartenrotschwanz, Feldsperling, Neuntöter, Wiesenpieper, Kiebitz, Feldlerche.
Abb. 6, Artenschutzgutachten S. 33
  • Die Landwirte an der Kleinen Höhe versuchen im Übrigen seit Jahren durch unterschiedlichste Maßnahmen die Lebensbedingungen für die heimischen Arten zu verbessern. Diese Maßnahmen finden im Artenschutzgutachen keine Erwähnung.
  • Die Art der Bewirtschaftung könnte von der Stadt Wuppertal als Verpächter positiv beeinflusst werden, was möglicherweise zu anderen Ergebnissen geführt hätte.

Windenergie

bi.kleinehoehe.de > Hoffnung-windrad-geplatzt

  • Die deutlich nachhaltigere und zukunftsorientiertere Planung der Kleinen Höhe zur Windkraftnutzung wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Forensikpalnidee von der WSW (städtisches Unternehmen) eingestellt.
  • So wie alle anderen Alternativen (Konzept-Kulturlandschaft), wie man die Kleine Höhe für Wuppertal nachhaltig nutzen könnte, wird auch diese Option im Winde zerstreut.
Begründung S. 25
...
Prinzipiell umsetzbar wäre eine oder mehrere Windkraftanlagen im Gebiet, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden muss.
...
    • Warum eigentlich nicht? Welche Entscheidungskriterien lagen zu Grunde. Eine Bewertung der Windkraftoption fehlt in den offengelegten Unterlagen.

 

Ausgleichsflächen für Feldlerche (Nachtrag)

Die Verzögerung der P-Plan-Offenlegung durch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal beruht auf der Feststellung, dass es fahrlässig sei, das Restgebiet der Kleinen Höhe als Ausgleichsfläche zu nutzen. WZ vom 07.10.2017. In dem Zusammenhang wird eine Passage im Umweltbericht wichtig, die nach unserer Lesart eine weitere Bebauung mit Gewerbe erheblich erschwert oder sogar unmöglich machen dürfte:

Umweltbericht S. 62

4.10 Kumulative Wirkungen
Die Umweltprüfung hat neben den vorhabenbezogenen Wirkungen gleichsam entsprechende zusätzliche Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu berücksichtigen. Hierbei können additive und synergetische Effekte eintreten, wobei aufgrund der zahllosen Wirkbeziehungen und dem Mangel an Operationalisierungsansätzen und Leitfäden eine konkrete Bewertung kumulativer Wirkungen erschwert wird (vgl. HILDEBRANDT ET AL., 2017).
Im vorliegenden Fall sind im Umfeld des Projektgebietes derzeit keine weiteren konkreten Planungsabsichten bekannt, die zu kumulierenden Wirkungen auf die Umweltschutzgüter führen könnten.

Eine gemäß den Darstellungen des FNP mögliche Entwicklung von gewerblichen Bauflächen unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich der Planung, würde jedoch nach derzeitigem
Kenntnisstand zu weitergehenden und ggf. kumulierenden Auswirkungen führen. Hier sind in erster Linie zusätzliche Wirkungen auf den Wasserhaushalt, das Landschaftsbild, die Feldvogelfauna sowie Lärm- und Störfallrisiken relevant. Diese können jedoch erst im Rahmen nachgeordneter Bebauungsplanverfahren konkret bemessen und bewertet werden.

Im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Bebauungsplänen im angrenzenden Raum sind die Inhalte, Ziele sowie die potenziellen Restriktionseffekte der Forensik-Planung zu beachten.