Zusammenwachsen der Städte, Naherholung, Sichtachsen, Frischluft und Grüngürtel

Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme mit Ihren Gedanken und Informationen zur Sache.

Grünzug

Umweltbericht 3.2 / S. 14
Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan

Der umliegende "Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich" ist im Regionalplanentwurf nunmehr vollständig mit der Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung"
sowie "Regionaler Grünzug" überlagert.


  • In allen bisherigen Infoveranstaltungen der Stadt wurde bestritten, dass die Fläche in einem Grünzug liegt.
Umweltbericht 4.1.2 / S. 19 ff
Biotopverbundflächen

Der nördliche Teilbereich des Plangebietes umfasst gemäß den Darstellungen des LANUVFachdatensystems einen Teilbereich eines Biotopverbundraums mit besonderer Bedeutung (Stufe 2). Dieser rund 100 ha große Verbundraum wird unter der Bezeichnung "Ackerkorridor südöstlich Wülfrath und Neviges" (VB-D-4708-038) geführt. Der Ackerkorridor stellt gemäß den Angaben des LANUV-Systems "eine wichtige Verbindungsachse zwischen den Verbundflächen "Aprather Mühlenbach und Umgebung" und dem NSG "Hardenberger Bachtal" dar, die beide als Biotopverbundelemente von herausragender Bedeutung eingestuft wurden".
  • Der Bericht zeigt, dass die Darstellungen der BI-Kleine Höhe zum Thema Grüngürtel zutreffend sind und von der Politik immer nur mit dem nicht mehr zeitgemäßen Argument „Gewerbegebiet“ ins Abseits geschoben wurden.
Umweltbericht 4.1.7 / S. 24
Prognose bei Realisierung der Planung

Weiterhin kommt es im nördlichen Plangebiet zu einer Überplanung eines im LANUV-System dargestellten Biotopverbundraums mit besonderer Bedeutung.

... Es kommt jedoch zu einer Beanspruchung von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Unter Beachtung der Gewerbedarstellung des bislang gültigen FNP sowie der nur temporären Erhaltungsintention des Landschaftsplans (vgl. Kap. 3.4), ist die geplante Entwicklung jedoch zulässig.
  • Die Tatsache, dass die Kleine Höhe in den 70’er Jahren zur Gewerbefläche erklärt wurde, und dieser Status „temporär“ seit über 40 Jahren aufrecht erhalten wurde, ist für Wuppertaler Politik und Verwaltung Grund genug, alle Umweltaspekte beiseite zu schieben und einer „attraktiven Wohnbebauung“ den Vorzug zu geben.

Landschaftsbild

Umweltbericht S. 49
Landschaftsbildbeschreibung und -Bewertung
... Insbesondere ausgehend von den höher gelegenen Stellen an der westlichen Plangebietsgrenze sind weite Sichtbeziehungen in das ländlich geprägte Umland möglich. Blickbeziehungen zu besonders markanten Landschaftsstrukturen fehlen jedoch ...

Klar, wenn man die oben gezeigten Bilder zur Einschätzung zu Grunde legt. Die offenbar mit abwertender Motivation gezeigten Eckbusch-Hochhäuser stehen übrigens gar nicht im Grünzug! Blicke in die Grünzüge fehlen dagegen. Auf Basis solcher Informationen sollen die Ratsmitglieder ihre Entscheidung treffen?

 

Umweltbericht 4.6.3 / S. 52
Landschaftsbildbeschreibung und -Bewertung
Eine Sichtbarkeit des Forensik Standorts wird aufgrund der Lage im Freiraum und der bewegten Topografie auch von weiter entfernt liegenden Standpunkten möglich sein ... nicht zur Entstehung einer dominierenden "Fremdkörperstruktur" im Landschaftsbild kommt ... Zu beachten ist hierbei, dass der Vorhabens-Standort nur von wenigen Stellen im Siedlungsbereich z.B. ausgehend von Velbert Neviges einsehbar ist ... vom Wohnquartier am Schevenhofer Weg nicht möglich, so dass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds im Umfeld des etwa 500 m entfernten Siedlungsrands nicht zu erwarten ist.
  • Blick vom Schanzenweg Richtung Neviges https://kleinehoehe.de/offenlegungsrunde/

    Das Gutachten tut so, als würde man die Kleine Höhe nur von seiner Wohnumgebung heraus erleben und daher ein Fremdkörper wie eine Forensik wenig relevant sei. Unsere Treckerinstallation auf dem am höchten liegenden Teil der geplanten Mauer beweist das Gegenteil.

 

Umweltbericht 4.6.3 S. 49
Landschaftsbild - Aktueller Zustand
... Landschaftsbildbeschreibung und -bewertung Auf Grundlage der Einteilung in charakteristisch geprägte Landschaftsräume (vgl. Kap. 4.6.1) hat das LANUV auf der mittleren Maßstabsebene Landschaftsbildeinheiten unterschieden und abgegrenzt sowie einer überschlägigen Bewertung unterzogen. Das Plangebiet ist demnach Bestandteil eines umfangreichen Raums mit besonderer (hoher) Bedeutung für das Landschaftsbild.
  • Daraus abgeleitete Maßgabe:
Umweltbericht 4.6.4 / S. 51
Landschaftsbild - Aktueller Zustand

• Verzicht auf die Anlage von hoch aufragenden Gebäuden im Bereich von Geländehochpunkten bzw. in Kuppenlage
• Aufgelockerte Bauweise zur Vermeidung riegelartiger und massiv wirkender Baukörper
  • Ein Verzicht auf hoch aufragende Gebäude wäre eine Forensik ohne Mauern. (5,50 m hohe Mauer, rund um das Gelände!).  Die im Artenschutzgutachten Abs. 5.2 geforderte Makrolon- oder Glasumzäunung würde das zwar verbessern. Die Forderung nach Sichtschutz in die Einrichtung hinein steht dem jedoch entgegen. Die Planungsstudien geben keine Antworten auf diese Fragen.
  • Zugleich wird eine Eingrünung der Forensik im Zusammenhang mit dem Landschaftsbild gefordert:
Begründung s. 30 
... Neben der vorgesehenen bis zu dreigeschossigen Bebauung ist die bis zu 5,5 m hohe Mauer/Zaunanlage um das Forensik-Gelände als wesentlicher Eingriff in das Landschaftsbild zu bewerten. Hierbei werden jedoch keine prägenden Landschaftsbestandteile oder Einzelelemente mit besonderer Bedeutung beansprucht. Dennoch sind umfangreiche Einbindungsmaßnahmen und gestaffelt aufgebaute Eingrünungen erforderlich, um eine möglichst landschaftsangepasste Eingliederung des Klinikstandorts zu ermöglichen.
Umweltbericht 4.6.4/S.51
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen

Die Planung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die durch folgende Maßnahmen zur Einbindung in das Umfeld verringert werden kann: • Eingrünung des Außengeländes u.a. zur Einbindung der Gebäude und der Mauer/Zaunanlage in die Landschaft unter Beachtung der Anforderungen an erforderliche Artenschutzmaßnahmen (vgl. Kap. 4.2.2)
  • Die Eingrünung des Außengeländes ist aktuell in den Planungsentwürfen nicht zu erkennen. Die Nutzfläche für die Forensik würde kleiner.
  • Eine Eingrünung erschwert mgw. den Betrieb und den Unterhalt der Klinik.
Umweltbericht 4.7.4 / S.56
Prognose bei Realisierung der Planung
... Im Zuge der Planung ist von einer Abwertung der Erholungsfunktion des Freiraums auszugehen, da eine störend wirkende Bebauung mit umfangreichen Nebenanlagen und erforderlicher Zäunung (Mauer) vorgesehen ist. Es werden jedoch keine wertgebenden oder für die Erholungsnutzung bedeutsamen Strukturen (Rastplätze, Aussichtspunkte, sonstige Erholungszielorte) beansprucht. Die Wegebeziehungen bleiben zudem erhalten. ...
  • Aussichtspunkte gehen definitiv verloren. Wer über die Kleine Höhe wandert und sich die 5,50 m Mauer vorstellt,  weiß das.
  • Das Bild links ist vom Schanzenweg aus aufgenommen und zeigt den tiefer liegenden Teil am Schanzenweg direkt an der Baumgruppe. An der Stelle des Hängers wird raumfüllend die rund doppelt so hohe Mauer stehen.
Umweltbericht S. 49
Landschaftsbild - Aktueller Zustand
 ... Auf der anderen Seite bestehen aus den nördlich gelegenen Wohnbereichen in Neviges (Auf den Pöthen, Am Rosenhügel) potenzielle Einsichtmöglichkeiten in den Vorhabensraum. Die Blickbeziehungen sind jedoch vielfach aufgrund abschirmender Gehölzbestände und vorgelagerter Bebauung sowie reliefbedingt eingeschränkt, so dass sich lediglich von höher gelegenen, exponierten und offenen Stellen offene Einblicke in den Planungsraum möglich sind (vgl. Abb. 18).
  • Das Foto im Umweltbericht ist von einer Stelle gemacht, von der die Baumgruppen besonders verdeckend wirken.
  • Die Kennzeichnung im Umweltbericht (roter Kringel Bild oben) ist aus unserer Sicht zu tief und zu weit links.
  • Fotomontage BI Kleine Höhe. Der x mal wiederholte weiße Strich ist der 5,50 m lange Banner des am 13.08. an der Stelle der geplanten Mauer aufgestellten Traktors

    Eine mit Hilfe unserer Treckerinstallation simulierten Fotomontage wird deutlich, wie die Landschaftsbildwirkung von dem Wohngebiet Hügelstraße/Auf dem Pöthen aus wirken wird.

  • Auch hier wird also versucht die Wirkung der geplanten Anlage kleiner zu machen als es sein wird.
  • Die Einsehbarkeit in das Klinikgelände war übrigens für andere Standorte ein Ausschlusskriterium.

NEVIGESER BÜRGER: Dringend mit eigenen Fotos oder mit unserem Beispiel einen Widerspruch formulieren!

Umweltbericht 3.6 / S. 17
Zusammenfassende Wertung

Der Bereich Kleine Höhe ist gemäß den Angaben des Landschaftsplans Wuppertal Nord als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und mit dem Entwicklungsziel der temporären Erhaltung belegt. Der Status als Landschaftsschutzgebiet wird mit dem Erlangen der Rechtskraft eines nachfolgenden Bebauungsplanes gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW außer Kraft gesetzt.
  • Ein Hinweis, dass diese temporäre Erhaltung (der Planungsfläche) aus den 70’er Jahren stammt, fehlt und wird nicht bewertet. Diese Betrachtung entspricht nicht mehr den heutigen Herausforderungen in Bezug auf unseren Lebensraum. Es widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Raumplanung in hohem Maße!
Umweltbericht S.68
Abschließende Gesamtbewertung

In der Gesamtbetrachtung ergeben sich insbesondere durch die Neubeanspruchung und Versiegelung von Flächen im Außenbereich erhebliche Auswirkungen auf den Freiraum und Freiraumverbund sowie den Bodenhaushalt, die nur bedingt kompensierbar sind. Vor diesem Hintergrund zeigt die Alternativenbetrachtung, dass eine Nachnutzung des Standorts "Lichtscheid" im direkten Vergleich zu deutlich geringeren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter führen würde. Nach derzeitigem Planungsstand ist für diesen Bereich jedoch die anderweitige Nachnutzung zu Wohnzwecken vorgesehen. In Bezug auf die übrigen Umweltmedien können Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie eine angepasste Standortplanung zu einer Abwendung erheblicher Auswirkungen beitragen. Ihre Konkretisierung und Festsetzung ist auf der nachfolgenden Planungsebne zu beachten. Es ist darauf zu verweisen, dass im Vergleich zu der bislang gültigen FNP-Darstellung als gewerbliche Baufläche durch die FNP-Änderung insgesamt keine zusätzlichen bzw. teilweise geringere Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten sind.
  1. Der Umweltbericht stellt zweifelsfrei fest, dass der Bau der Forensik zu erheblichen (negativen) Auswirkungen auf die Schutzgüter führen wird.
  2. Der Umweltbericht stellt fest, dass der Bau der Forensik auf Lichtscheid geringere Auswirkungen auf die Schutzgüter nach sich ziehen würde.
  3. Der Umweltbericht wiederholt einmal mehr die politisch immer praktizierte Methode, den Bau der Forensik als weniger belastend darzustellen, indem er die Darstellung als Gewerbe als die Alternative darstellt und nicht den unversiegelten Status Quo.

Naherholung

Umweltbericht 4.7.1/S. 54
Wohnumfeld und Erholungsfunktion

Das Plangebiet ist eingebettet in die offene Agrarlandschaft und kann als Erholungsraum mit lokaler Bedeutung angesehen werden. Insbesondere für die angrenzenden Wohngebiete bietet der Landschaftsraum Möglichkeiten für die wohnortnahe Erholung. Ausgewiesene Wanderwege oder Erholungsinfrastrukturen liegen im unmittelbaren Planungsraum nicht vor. Über den Schanzenweg und weitere Feldwege besteht jedoch eine Wegbeziehung zwischen Wuppertal und Neviges. Als relevante Freizeiteinrichtungen im Umfeld des Plangebiets sind die Minigolfanlage am Schönefelder Weg sowie der östlich gelegene Golfplatz des Golf-Club Bergisch Land Wuppertal e.V. zu nennen. Zielorte für Erholungssuchende oder Bereiche mit besonderer Aufenthaltsqualität sind im Betrachtungsraum nicht vorhanden. Dennoch ist davon auszugehen, dass der landschaftliche Freiraum "Kleine Höhe" regelmäßig als wohnortnaher Erholungsraum aufgesucht wird.
  • Existiert nicht ein (alter) Wanderweg quer über die Kleine Höhe und über den Golfplatz?
  • Das es keine Zielorte (oder meint man damit Gastronomie?) vorhanden sind, ist schon fast eine Frechheit.

FAZIT: Der Umweltbericht, bei dem es sich nicht um ein Gutachten handelt, offenbart deutliche Mängel, die durch Ihren Widerspruch untermauert, präzisiert oder einfach von Ihnen mit Ihren Worten zur Eingabe gebracht werden kann. Alle Bürger sind berechtigt, egal welchen Alters und wo Sie wohnen.

Machen Sie sich klar: Dieser Bericht ist die Arbeit der Verwaltung der Stadt Wuppertal mit dem Ziel den Standort Kleine Höhe für eine Forensik zu entwickeln. Sie dient auch als Entscheidungsgrundlage für die Politiker, die zum Schluss noch mal über alles entscheiden. Jede Schwäche und jeden Mangel an dieser Arbeit muss ihnen vor Augen geführt werden. Auch für den Fall, dass ein Punkt der Stellungnahme in einer Klage eine Rolle spielt.

Handeln Sie, wenn Ihnen etwas am Erhalt der Kleinen Höhe liegt! Die Frist 08.09.2017 läuft. Formulieren Sie Ihre persönliche Stellungnahme auf den beschriebenen Wegen. Jetzt!

 

 

 

 

Zurück zum Tipps-Überblick