Hinweise zur Auslegung der vom 03.06.-02.08.2019 offengelegten Dokumente

Die Auslegung des Planentwurfs findet in dem Zeitraum 03.06.-02.08.2019 (einschließlich) durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus Wuppertal- Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C – 078 während der  Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt.

Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegte(n) DIN-Norm(en) sowie die Umweltinformationen kann/können abweichend vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C – 227 während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 2:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden.

Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 03.06.-02.08.2019 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C – 227, vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Amtsblatt „Der Stadtbote“