Allgemeine Aspekte der Offenlegung

Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme mit Ihren Gedanken und Informationen zur Sache.

Begründung

Begründung Absatz 2 / Seite 5 
 Anlass und Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
 Die Stadt Wuppertal plant für den freiwerdenden Standort eine attraktive wohnbauliche Entwicklung (s. Punkt 3.). Aus diesem Grund lehnt die Stadt den vom Land ursprünglich vorgesehenen Standort ab. Dies hat der Rat der Stadt auch in seinen Sitzungen am 12.11.2012 und 11.05.2015 so beschlossen. 
... Aus diesem Grund lehnt die Stadt den vom Land ursprünglich vorgesehenen Standort ab. Dies hat der Rat der Stadt auch in seinen Sitzungen am 12.11.2012 und 11.05.2015 so beschlossen.

Das ist aus 2 Gründen falsch:

  1. Die Begründung setzt voraus, dass das Land das Gelände auf Lichtscheid überhaupt veräußern will. Vereinbarungen mit dem Land sind nicht belegt.
  2. In der Begründung wird der Anschein erweckt, dass von Beginn an diese klaren städtebaulichen Ziele der Grund für die Bebauung der Kleinen Höhe gewesen sei.
    Dabei wurde die Kleine Höhe von OB Jung im November 2012 vollkommen ungeprüft ins Spiel gebracht. 10 Tage später segnet der Rat der Stadt das Ganze in einer Resolution ab, die bis heute Grundlage für das Verfahren ist. Dem Rat der Stadt wird mit dieser nun offengelegten Begründung ein mundgerechtes Papier zur Verfügung gestellt, um über dieses „Geschmäckle“ hinwegzutäuschen. Richtig wäre, den Argumenten der Gegner den nötigen Raum in der politischen Debatte zugeben, sie öffentlich zu führen und dann einen Beschluss zu fassen, der Mängel, wie zum Beispiel den jetzt nachgeschobene Standortvergleich, nicht mehr hat.

Stichwort „Temporäre Erhaltung“

Im Umweltbericht wird beispielhaft deutlich, das nur die Gewerbedarstellung, die aus den 70’er Jahren stammt, diese Planung hier mitten im Landschaftsschutzgebiet möglich machen soll.

Umweltbericht 3.6 / S. 17 Zusammenfassende Wertung
... Der Bereich Kleine Höhe ist gemäß den Angaben des Landschaftsplans Wuppertal Nord als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und mit dem Entwicklungsziel der temporären Erhaltung belegt. Der Status als Landschaftsschutzgebiet wird mit dem Erlangen der Rechtskraft eines nachfolgenden Bebauungsplanes gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW außer Kraft gesetzt.

Umweltbericht 4.1.7 / S.24: Prognose bei Realisierung der Planung  
Weiterhin kommt es im nördlichen Plangebiet zu einer Überplanung eines im LANUV-System dargestellten Biotopverbundraums mit besonderer Bedeutung. Eine Erhaltung der "Korridorfunktion" im angrenzenden Freiraum kann jedoch gewährleistet werden, wobei im Rahmen zukünftiger Eingrünungs- und Kompensationsmaßnahmen die Ziele des Biotopverbundes zur Erhöhung der Strukturvielfalt und der Anreicherung der offenen Landschaft zu berücksichtigen sind. Zu beachten ist, dass bereits im Ausgangszustand die bestehende Nevigeser Straße eine Barriere im Biotopverbund für bodengebundene Arten darstellt.
Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Es kommt jedoch zu einer Beanspruchung von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.
Unter Beachtung der Gewerbedarstellung des bislang gültigen FNP sowie der nur temporären Erhaltungsintention des Landschaftsplans (vgl. Kap. 3.4), ist die geplante Entwicklung jedoch zulässig.

Die Tatsache, dass dieser Status 40 Jahre später noch immer mit dem Begriff Vertrauensschutz in den Landschaftsplänen weitergeführt wird, ist der eigentliche Skandal. Aus unserer Sicht ist dieser Status verwirkt. Ein Einrichten dieser Fläche als Gewerbefläche wäre heute, mit Blick auf die Funktion der Fläche als Grüngürtel, gar nicht mehr möglich.

In den offengelegten Unterlagen fehlt der Hinweis, aus welcher Zeit dieser Status stammt!

Handeln Sie, wenn auch Ihnen diese Art von Politik stickt.
Die 
Frist 08.09.2017 läuft. Formulieren Sie Ihre persönliche Stellungnahme auf den beschriebenen Wegen. Jetzt!

Kosten

Begründung S. 36 10. Kosten Es fallen Kosten für die Erschließung (Entwässerung, Umbau des Schanzenweges) und für Ausgleichsmaßnahmen an. Diese sollen im Zuge der Veräußerung des Grundstückes an das Land im Kaufpreis Berücksichtigung finden.
  • Kosten für das Entwässerungs laut Gutachten: 1,16 Mio. €. Entwässerungsgutachten Seite 27
  • Kosten für Ausgleichsmaßnahmen?
  • Kosten, die Wuppertal bisher schon für die Planung / Gutachten investiert hat?
  • Wie hoch ist der Wert des Kleine Höhe Grundstücks?
  • Gibt es einen Preis. der für die hochwertige Wohnbebauungsoption auf Lichtscheid gegengerechnet wird?
  • Weitere Stichpunkte zum Stichwort „Kosten“ finden Sie in der Begründung. Einfach PDF runterladen und „Kosten“ suchen.