Planungsgrundsätze der Stadt Wuppertal für den Freiraum

Auszug aus dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal.

2.5.3 Planungsgrundsätze für den Bereich Freiraum

Allgemeine Ziele

  • Die natürliche Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes soll erhalten und nachhaltig gesichert werden.
  • Die regionale Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft mit ihren charakteristischen, seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen soll für die Zukunft bewahrt werden.
  • Ökologisch besonders wertvolle Flächen sollen erhalten und entwickelt werden. n Der Freiraum soll mit seinen vielfältigen Funktionen geschützt und entwickelt werden.
  • Das vorhandene Freiraumverbundsystem soll sowohl innerörtlich als auch gesamtstädtisch weiterentwickelt werden. Große zusammenhängende Freiräume sollen geschützt werden.

Landschaft / Biotope

  • Regionale Grünzüge sollen geschützt und entwickelt werden. Freiflächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sollen erhalten und entwickelt werden, wobei eine Biotopvernetzung durch Gewässer, Hecken und andere linienförmige Elemente angestrebt werden soll.
  • Lebensräume und Lebensstätten seltener Tiere und Pflanzen sollen geschützt werden.
  • Die Landschaft soll nachhaltig geschützt und entwickelt werden.
  • Die Landschaft soll als Erholungsraum gesichert und aufgewertet werden. Flächen mit besonderer Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild sollen erhalten und entwickelt werden.

Boden

  • Der zukünftige Freiflächenverbrauch und die zusätzliche Versiegelung als Folge der Siedlungstätigkeit sollen auf das im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung erforderliche Maß begrenzt werden.
  • Entsiegelung soll gefördert werden.
  • Seltene, unbelastete, leistungsfähige, wertvolle und empfindliche Böden sollen geschützt und gesichert werden.
  • Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sollen im Flächennutzungsplan gekennzeichnet werden. Nutzungskonflikte sollen im Rahmen der vorbereitenden sowie der verbindlichen Bauleitplanung gelöst werden.  Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen (Bodenbelastungen, Altlasten) sollen saniert bzw. gesichert werden.

Klima / Luft

  • Die Frischluftzufuhr zu den Belastungsräumen soll erhalten bzw. verbessert werden. Luftleitbahnen sollen freigehalten werden, Barrierewirkungen sollen beseitigt werden.
  • Klimatisch bedeutsame Flächen sollen gesichert und weiterentwickelt werden.
  • Die lufthygienische Situation soll verbessert werden.

Gewässer

  • Für die Fließ- und Stillgewässer einschließlich ihrer Uferrandstreifen soll ein naturnaher Zustand und eine gute Wasserqualität angestrebt werden.
  • Der Stadtfluss Wupper soll ökologisch und ästhetisch aufgewertet und in das Stadtleben integriert werden.
  • Das Grundwasser soll geschützt und gesichert werden.

Landwirtschaft

  • Der Erhalt der bergischen Kulturlandschaft als intakte Landschaft soll gefördert werden.  Wald n Der Wald soll mit seinen vielfältigen Funktionen geschützt und entwickelt werden.

Grünflächen

  • Die Grün- und Freiflächen Wuppertals sollen so entwickelt werden, dass jeder Bürger in ausreichender Nähe zu seiner Wohnung vielfältig nutzbare Grünflächen mit entsprechender Infrastrukturausstattung vorfindet.

Freizeit und Erholung

  • In den landschaftlich geprägten Freiräumen der Stadt sollen die Erholungsgebiete als Aktions- und Erlebnisräume insbesondere für die bewegungsorientierte Freizeitgestaltung unter Beachtung von Umweltbelangen erhalten und entwickelt werden.
  • Anlagenbezogene Freizeiteinrichtungen (Sportplätze, Tennisplätze usw.) sollen gut erreichbar, umweltverträglich und bedarfsgerecht geplant werden.

Mehr zum Flächennutzungsplan hier auf der Übersicht der Stadt Wuppertal.