Infos und Anregungen zur Stellungnahme
Wir haben interessante Punkte in den offengelegten Unterlagen mit Bemerkungen als Anregungen oder Denkanstöße für Sie vorbereitet.
Verfassen Sie bis zum 08.09.2017 Ihre Stellungnahme mit Ihren Gedanken und Informationen zur Sache.
Umweltbericht S. 23 / 4.1.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Eingriffe in Natur und Landschaft müssen auf der Grundlage des § 1a BauGB i. V. m. §§ 14 – 15 BNatSchG ausgeglichen werden. Als Bewertungsmethode wird das in Wuppertal übliche Verfahren LUDWIG (1991) genutzt. Die Zuordnung und Bewertung der Biotoptypen richtet sich ebenfalls nach dieser Methode und der entsprechenden Biotoptypenliste für den Naturraum 5 "Paläozoisches Bergland, submontan". Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird auf Grundlage der Bebauungsplandarstellungen auf der nachfolgenden Planungsebene durchgeführt. Umweltbericht 4.3.4 / S.33 Bodenfunktionsbewertung .. Ausschlaggebend für die hohe Bewertung der Bodenfunktionen sind hingegen die hohe Bewertung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, die günstigen Filter- und Puffereigenschaften sowie das Wasserspeichervermögen. Umweltbericht 4.3.5 / S. 34 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aufgrund der erforderlichen GrundflächenInanspruchnahme nur bedingt durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu reduzieren. Teilfunktionen - insbesondere im Hinblick auf den Boden-Wasserhaushalt - können durch Beachtung der im Folgenden stichpunktartig aufgelisteten Maßnahmen erhalten werden: • Angepasste Oberflächenbefestigung unter der Beachtung der Reduzierung von vollständigen Versiegelungen (vgl. Kap 4.4.3) • Vermeidung der Teilbefestigung der umlaufenden Wartungswege durch Anlage von tragfähigen Schotterrasenflächen ...
Artenschutzgutachen S. 36 Zu diesem Zweck sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Optimierung der Lebensbedingungen im Umfeld des Plangebiets vor Realisierung des Vorhabens bereit zu stellen. Gemäß den gut erforschten Artansprüchen ist die Anlage extensiv genutzter landwirtschaftlicher Produktionsflächen bzw. von Brachestreifen zu empfehlen (s. Kap. 5.5). Nach MKUNLV (2013) sollte sich die Größe der Ausgleichsfläche an der lokal ausgeprägten Reviergröße orientieren und mindestens 1 ha betragen, eine begründete Abweichung aufgrund lokaler Gegebenheiten ist jedoch möglich.
- Wird sichergestellt, dass dafür nicht über das eine Hektar hinaus weitere landwirtschaftliche Flächen für den Ausgleich der hier unwiederbringlich versiegelten Natur herhalten müssen und als Ackerflächen verloren gehen?
- Die nachfolgende Planungsebene ist noch nicht offengelegt und daher unklar.
- Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind durch Artenschutzmaßnahmen gefordert. Siehe Begründung 7. 1 /S. 30.
- Nachhaltigkeit? Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen auch in 20 Jahren noch wirksam greifen bzw. nicht durch nachträgliche Veränderungen wirkungslos werden?
Umweltbericht 4.1.4 / S. 21 Biotoptypen Die Erfassung der im Gebiet vorhandenen Biotoptypen erfolgte am 03.06.2016. Eine zweite Begehung zur Prüfung der Ergebnisse auf ihre Aktualität erfolgte am 25.04.2017. Die Resultate werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Deutlich wird, dass im Gebiet der Kleinen Höhe der Biotoptyp der "konventionell bewirtschaftete Ackerfläche" (HA0) dominiert. Etwa 100 m südöstlich parallel zum Schanzenweg werden die Ackerflächen durch eine schmale und unterbrochene Heckenstruktur (BB1) mit dominierenden Haselgebüschen (Corylus avellana) gegliedert.
Ist der Bericht hier richtig? Die Randbereiche werden seit Jahren mit ökologisch wertvollen Pflanzen aufgewertet
- Hatten die Landwirte all die Jahre die Wahl, nachhaltig zu wirtschaften? Bei jährlicher Kündigungsfrist der Pachtverträge mit der Stadt Wuppertal.
Umweltbericht 4.11 / S. 62 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Sofern keinerlei bauliche Entwicklung stattfindet (Nullfall), ist im Plangebiet mit einer weiteren Fortführung der dominierenden intensiven ackerbaulichen Nutzung zu rechnen, so dass für die Umweltmedien keine Änderung zum beschriebenen Status Quo eintreten würde.
- Die Annahme, dass die ackerbauliche Nutzung nach aktuellem Stand fortgeführt wird, klammert die Möglichkeit aus, dass das Gebiet nach Regeln der ökologischen Landwirtschaft bewirtschaftet wird. Was aktuell durch jährliche Pachtverlängerung der Stadt mangels unklarer Zukunftsplanung (weiter bis zum Sankt Nimmerleinstag als Gewerbefläche ausgewiesen) unattraktiv erscheint.